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Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

Pensionsbesteuerung

Ich werde im Jahr 2015 mit 65 Jahren pensioniert und erhalte ab Juli 2015 eine Rente von 400 Euro sowie ab August eine Pension von 2100 Euro. Wie viel Steuern werde ich für beide Altersversorgungen zusammen zahlen müssen?

StB Patrick Färber

Lieber Fragesteller,

eine von Ihnen gewünschte genauer Steuerberechnung kann zwar nicht gemacht werden ohne weitere Angaben (Einzelveranlagung, Zusammenveranlagung, Sonderausgaben, weitere Werbungskosten??), ich erkläre aber das Prinzip:

- Ihre Rente wird mit 70% in die Einkunftsberechnung miteinbezogen und ein kleiner WErbungskostenabzug von eUR 102,- abgezogen.

- Die Pension wird "ganz normal" besteuert, allerdinsg gibt es besondere Versorgungsfreibeträge, bei Ihnen sind es pro Jahr EUR 2.340,- (im Jahr 2015 für 5 Monate). Hier kommt auch noch die Pauschale von EUR 102,- zum Tragen. Allerdings wird bei der Pension bereits Lohnsteuer einbehalten, die Sie am Ende des Jahres anrechnen können.

In 2015 würde ich schätzen, daß für 6 Monate Rente und 5 Monate Pension bei EINZELVERANLAGUNG eine Besteuerung zwischen 1% und 3% Ihres Einkommens (ca. 300-500 EUR) rauskommt, am Ende nach Verrechnung mit der Lohnsteuer eher eine Erstattung verbleibt.

Ab 2016 würden wohl ca. EUR 24.000,- zu versteuerndes Einkommen anfallen, was mit ca. 16% bis 17% (nach heutigem Stand) versteuert wird, ca. EUR 3.800,-. Der Lohnsteuerabzug wäre wieder dagegenzurechnen.

Hilft das ungefähr weiter?

Schöne Osterfeiertage!

Patrick Färber
StB
patrickfaerber@arcor.de

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StB Patrick Färber