Firmenwagen Privatnutzung
Februar 11, 2013 | 25,00 EUR | beantwortet von Michael Herrmann
Meine Frau fährt einen Firmenwagen, den sie auch privat nutzen darf. Nach der 1% Regel wird ihr die entsprechende Summe auf ihr Bruttogehalt aufgeschlagen. Vom Nettogehalt wird ihr dann diese Summe plus eine Pauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit abgezogen. Zusätzlich verlangt ihr Chef eine 50%-Beteiligung an den laufenden den laufendenKosten pro Jahr.
Wir sind erst kurz verheiratet und ich kenne diesen Sachverhalt erst seit Kurzem. Mir kommt das ganze spanisch vor. Zahlt sie da nicht viel zu viel?
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Eine Beteiligung an den laufenden Betriebskosten mindert die Nutzungswertbesteuerung des Firmenwagens. Falls der Arbeitgeber die Zuszahlungen zu den Betriebskosten bie der Ermittlung des Nutzungswertes nicht oder fehlerhaft berücksichtigt hat, kann dieser Umstand in der Einkommensteuererklärung korrigiert werden.
Hierzu ist dem Finanzamt die Zuzahlung als negatives Einkommen bekannt zu geben. Sie sollten sich die Zuzahlung vom Arbeitgeber bescheinigen lassen. Da der Vordruck (Anlage N) die Erklärung negativer Einkünfte nicht vorsieht, sollten Sie die Berechnung auf einem gesonderten Blatt vornehmen, bei der Sie den Ansatz des Nutzungswertes laut Lohnabrechnung darstellen und die Zuzahlung abziehen. Zu versteuer ist nurd er um die Zuzahlung geminderte Bruttoarbeitslohn.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Michael Herrmann
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Steuerberater
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