Wechsel der Steuerklasse
Januar 3, 2013 | 40,00 EUR | beantwortet von Dr. Yanqiong Bolik
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit Anfang 2012 haben sich krankheitsbedingt unsere Einkommensverhältnisse geändert.
Im ersten Halbjahr 2012 hat mein Mann Krankengeld bezogen. Seit dem 01.06.12 erhält er eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung in Höhe v. 1.094€ brutto (=982€ netto). Er ist im Besitz eines befristeten Schwerbehindertenausweises ( Grad der Behinderung: 50).
Ich verdiene als Ehefrau 1.315,- € brutto.
Ist ein Wechsel in die Steuerklasse IV / IV zu empfehlen? (statt V / III wie bisher) oder wäre die Kombination IV-Faktor/IV-Faktor günstiger?
Vielen Dank im Voraus für ihre Antwort.
Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.
Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.
Um die Frage zu beantworten, welche Steuerklassekombination güngstig ist, muss man zuerst wissen, was man erreichen will.
Wenn Sie monatlich hohe Liquidität haben möchten, also mehr Netto im Laufe des Jahres zur Verfügung haben, dann ist die Steuerklassekombination V (für Ihren Mann) / III (für Sie) günstig.
Die Wahl der Steuerklasse hat aber keinen Einfluss auf die Steuerveranlagung nach dem Anblauf des Veranlagungszeitraums. Sie hat nur Auswirkungen darauf, was am Monatsende netto vom Arbeitsentgelt überwiesen wird.
Die Lohnsteuer ist einer Art Vorauszahlung der Einkommensteuer. Im Rahmen der jährlichen Einkommensteuerveranlagung wird Ihre Einkommensteuer nach Ihrem Einkommensverhältnis festgesetzt, unabhängig davon, welche Steuerklassenkombination Sie haben. Wenn die Steuervorausgezahlungen zu wenig sind, muss eine Steuernachzahlung geleistet werden. Umgekehrt, wenn die Steuervorauszahlungen zu hoch sind, ergibt sich eine Steuerrückerstattungen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte.
Besteht noch Unklarheit, verwenden Sie bitte gern die Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin
Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart
Tel: +49 (0)711 / 2132 1815
Email: steuer@zdbz.de
www.steuerberatung.zdbz.de
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