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Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

Verschmelzung GmbH

Als Alleingesellschafter und GF zweier Einmann-GmbH`s in der Immobilienbranche, beide mit Sitz in Bayern - will ich die Tätigkeit einer GmbH beenden. Die GmbH´s haben jew. ein eingez. Stammkapital von 25.000,- Euro, die zu übertragende GmbH hat kein wesentl. Anlagevermögen mehr und nur noch Verbindlichkeiten ggü. Gesellschafter.

Da die Liquidation der GmbH zeit - und kostenintensiv ist überlege ich, ob eine Verschmelzung der GmbH mit der, bzw. in die weiter tätige GmbH eine mögliche Alternative wäre? Können Sie mir beantworten, ob die Kosten bei der Verschmelzung (Notar, Steuerberater, Registergericht, Körperschaftssteuer) im Vergleich zur Liquidation günstiger sind? Auf Verschmelzungsbericht- und Prüfung würde verzichtet, eine Gegenleistung für die Übertragung ist nicht vorgesehen.

Wirtschaftsprüfer André Hintz


Sehr geehrter Fragensteller,

Ihre Frage möchte ich gerne im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes zusammen mit den Regeln des Online Portals beantworten. Meine Antwort bezieht sich auf den von Ihnen dargestellten Sachverhalt.

Die Kosten einer Verschmelzung für einen Steuerberater hängen im Wesentlichen von seinem Zeitansatz ab, bei einer einfachen Verschmelzung können Sie mit Kosten von 3 bis 5 Tagessätzen rechnen.

Abhängig sind die Kosten zum Beispiel von der Wahl des Verschmelzungszeitpunktes. Dieser kann bis zu 8 Monate zurückliegen.

Zur Verschmelzung muss eine Schlussbilanz aufgestellt werden. Um diese zusätzliche Bilanz zu vermeiden, werden die Verschmelzungen regelmäßig in den ersten 8 Monaten nach dem letzten Bilanzstichtag durchgeführt, sodass diese Bilanz verwendet werden kann.

Des Weiteren müssen Sie nur noch die Körperschaftsteuererklärung für das letzte Jahr abgeben, das neue laufende Jahr direkt zusammen mit der verschmelzenden Gesellschaft veranlagt. (Diese Kosten, sofern Sie einen Steuerberater beauftrag haben, fallen unabhängig von der Verschmelzung an), sie sparen sich jedoch jede weitere Körperschaftsteuererklärung.

Die Ausnahme ist die Umsatzsteuererklärung, diese muss letztmalig zum Zeitpunkt des Vollzugs der Verschmelzung abgegeben werden, d.h. für das neue laufende Jahr fallen Kosten an, sofern Sie einen Steuerberater damit beauftragen.

Eine verbindliche Auskunft zu den Kosten des Notar ist für mich nicht zulässig. Schätzungsweise kann jedoch davon ausgegangen werden, dass sich die Kosten im niedrigen bis mittleren dreistelligen Bereich bewegen werden. Ebenso sind Kosten für die Registereintragungen im niedrigen dreistelligen Bereich zu erwarten.

Der Vorteil der Verschmelzung ist die Zeit, denn bei der Liquidation gibt es Sperrfristen. Während dieser Speerfristen müssen Sie weiterhin Steuererklärung und Jahresabschlüsse erstellen und abgeben bzw. veröffentlichen. Sofern Sie dies nicht selbständig machen, würden hier Kosten anfallen, die Sie sich bei der Verschmelzung sparen.

Des Weiteren müssen Sie dreimal veröffentlichen, dass Sie die Firma liquidieren wollen, sodass hier ebenfalls Kosten anfallen.

Zusätzlich brauchen Sie bei der Liquidation das Einverständnis des Finanzamtes. Eventuell wird noch eine Betriebsprüfung angesetzt, sodass hierfür ebenfalls Kosten anfallen können.

Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich gewesen zu sein und verbleibe

mit freundlichen Grüßen


André Hintz
Steuerberater

Steuerberatung@andrehintz.de

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