PKW leasen
Dezember 5, 2012 | 25,00 EUR | beantwortet von Michael Herrmann
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe mich freiberuflich mit einem Partner asl Gbr selbstständig gemacht.
Jetzt möchte ich mir ein PKW leasen. Soll ich den auf mich privat oder auf die Gbr leasen.
Was ist hier von Vorteil ?
Mit freundlichen Grüssen
Oliver Fassoth
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Für die steuerliche Absetzbarkeit der Fahrzeugkosten spielt die Finanzierungsform keine Rolle. Beim Leasing werden die Leasingraten kostenmäßig berücksichtigt, beim Kauf die Abschreibung des Kaufpreises auf die Laufzeit von 6 Jahren und eventuelle Kreditzinsen nach Anfall. Das steuerliche Ergebnis wird auch nicht davon beeinflusst, ob die GbR oder ein Mitunternehmer den Wagen erwirbt oder zulässt.
Wenn die GbR Ihre Gewinnermittlung per Einnahme-Überschussrechnung betreibt, also nicht bilanziert, ist das Fahrzeug nur dann Betriebsvermögen, wenn die betriebliche Nutzung mehr als 50% beträgt. Andernfalls gehört das Fahrzeug ohnehin zu Ihrem Privatvermögen. Die Kosten sind dann nur pauschal zu 0,30€ je Kilometer absetzbar. Eine Zulassung auf die GbR ist dann nicht sinnvoll.
Wenn Sie den Wagen als Ihr Eigentum betrachten und auch die Kosten nicht von der GbR, d.h. auch vom Mitgesellschafter getragen werden sollen, ist es ebenfalls nicht sinnvoll den Wagen von der GbR leasen zu lassen. Sie können Ihn stattdessen steuerlich als Sonder-Betriebsermögen in einer Sonderbilanz oder Sonder-Gewinn-und-Verlustrechnung, die nur Sie persönlich betrifft, erfassen. Dann mindern die absetzbaren Aufwendungen Ihren persönlichen Gewinnanteil.
Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Michael Herrmann
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Steuerberater
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?