Einzelbuchung vs zusammenfassende Buchung bei EÜR
Februar 8, 2013 | 30,00 EUR | beantwortet von RAin/StBin Henriette Regulla-Schiessl
Ausgangspunkt Gewinnermittlung Einnahme Überschuss Rechnung §4(3)
Ich erhalte Zahlungen von 5 Kunden auf mein Bankkonto an einem Tag, alle voller Mehrwertsteuersatz.
z.B. 5x 80 Euro
Muss ich dann in meiner Buchhaltungssoftware jede Buchung einzeln erfassen, also quasi 5 Buchungen mit jeweils 80 Euro durchführen, oder reicht es wenn ich die Summe , also einmal 400 Euro verbuche, da ja noch der Bankbeleg und die Kundenrechnungen existieren und auch im Buchhaltungsordner so abgelegt sind.
Sehr geehrter Fragesteller, sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
Die Beantwortung erfolgt gemäß Ihrer Sachverhaltsschilderung.
Hinzufügen, Weglassen oder Änderung der Angaben, Zweideutigkeiten bzw. Fehlerhaftigkeit der Sachverhaltsangaben können das steuerrechtliche Ergebnis ändern.
Da Sie Ihren Gewinn im Rahmen einer § 4(3)-EStG Rechnung ermitteln, gehe ich davon aus, dass Sie nicht nach §§ 140, 141 AO Buchführungs- und Bilanzierungspflichtig sind.
Da Sie eine Buchführung machen, sollten Sie aber auch hier die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Buchführung erfüllen (GoB).
Gemäß § 238 Abs. 1 Satz 2 HBG muss die Buchführung so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann.
Es kommt immer auf die Gesamtumstände an.
Wenn Sie nun z.B. am Tag auf dem Bankkonto 50 Buchungen hätten und zwar auf 10 Kontoauszüge verteilt (z.B. Auszug 6 Blatt 1-10) und die 5 Kundenzahlungen sind z.B über 6 Blätter verstreut und Sie ziehen diese dann zusammen, dann finde ich dies unübersichtlich. Sie müssten dann als Beleg 6 Kontoauszüge angeben (z.B. Nr. 6/3, 6/2, 6/5 etc.). Sie sollten die Beträge in diesem Fall einzeln buchen.
Wenn Sie aber pro Tag 6 Buchungen auf dem Bankbeleg haben und zwar auf 2 Kontoauszüge verteilt und Sie fassen die 5 Kundeneinzahlungen zusammen, geben ein oder zwei Nr. als Beleg an und können z.B auf dem Kontoauszug die Buchungen, die Sie zusammengefasst haben deutlich markieren als Sammelbuchung, dann ist es übersichtlich.
Sie sehen also, Sie müssen immer die Gesamtumstände im Blick haben. Wenn Ihr Vorgehen für einen Dritten nachvollziehbar und überschaubar ist, dann können Sie die Buchungen zusammenfassen. Sollte es unübersichtlich werden, buchen Sie lieber einzeln.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit den oben genannten Beispielen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Henriette Regulla
Rechtsanwältin
Steuerberaterin
Fachanwältin für Steuerrecht
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