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Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

Nutzung Firmenwagen für Fahrten für ein anderes Unternehmen

Guten Abend,

ich bin selbständig tätig und habe in meinem Einzelunternehmen einen PKW als Firmenwagen.

Darüber hinaus bin in an einer GbR beteiligt.

Wie ist eine Fahrt im Fahrzeug des Einzelunternehmens für die GbR zu bewerten? Eine private Nutzung ist es ja nicht, aber auch keine Fahrt die durch das Einzelunternehmen als "Eigentümer" des Fahrzeuges veranlasst ist.

Gilt so etwas dann beim Einzelunternehmen trotzdem als Privatfahrt und ich rechne für die GbR Reisekosten im "privaten" Fahrzeug ab?

Vielen Dank.

Michael Herrmann

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Ich gehe bei der Beantwortung der Frage davon aus, dass Sie für das Einzelunternehmen ein Fahrtenbuch führen, da sich die Frage bei der pauschalen Berchnnug der Privatnutzung nicht tsellt.

Sie können für das Einzelunternehmen nur die Fahrtkosten als Betriebsausgabe absetzen, die bei betrieblichen Fahrten anfallen. Alle anderen Fahrten, ob privat veranlasst oder zu sonstigen Zwecken, können dort keine Berücksichtigung finden.

Die Fahrten für die GbR sind dort als Sonderbetriebsausgaben zu erfassen. Das sind Betriebsausgaben, die der Gesellschafter getragen hat und nicht in der Gewinnermittlung der Gesellschaft erscheinen. Sie werden von Ihrem Gewinnanteil abgezogen. Anzusetzen sind pauschal 0,30 € je Kilometer, bzw. die nachgewiesenen tatsächlichen Kosten.

Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Michael Herrmann
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Steuerberater

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Die gesetzliche Berufsbezeichung

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