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Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

Spezielle Fahrzeugsituation Betriebs- / Privatvermögen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich benötige Ihren Rat bezüglich folgender Situation:

Derzeitige Situation:

Selbstständig seit 01/2012, beratende Tätigkeit, dieses Jahr relativ geringer Umsatz (ca. 8.000 €).

Fahrzeug A (MINI, finanziert, Halter und VN bin ich) wird derzeit zu annähernd 100% gew. genutzt und wurde in das Unternehmen aufgenommen, es wird jedoch kein Fahrtenbuch geführt (über eine evtl. Notwendigkeit wurde ich leider nicht vom Steuerberater aufmerksam gemacht).

Fahrzeug B (BMW Z4, Barkauf, Saisonkennzeichen, Halter und VN ist meine Mutter) wird derzeit ausschließlich privat genutzt.

Fahrzeug C (BMW 1er, Barkauf, gehört der Freundin, Halter ist die Freundin, VN ist ihre Mutter)


Zukünftige Situation:

Fahrzeuge B und C werden verkauft, Fahrzeug D (BMW X3, gehört derzeit noch dem Vater), soll diesem abgekauft werden, Barkauf, evtl. auch private Finanzierung möglich, wenn dies Sinn macht, Zahler ist die Freundin, Kaufvertrag könnte auf mich oder auf die Freundin lauten)

Effektiv sollte wenn möglich Fahrzeug D dann von mir genutzt werden (also für alle Fahrten zu Kunden etc. und für alle Privatfahrten) und Fahrzeug A wird von der Freundin für den Arbeitsweg und einige Privatfahrten genutzt.

Nun zu den wichtigen Fragen:


Wie sollte ich die Situation gestalten, wenn ich Fahrzeug D für Fahrten zu Kunden nutzen möchte? Kann Fahrzeug A "in der Firma" bleiben obwohl Fahrzeug D für Fahrten zu Kunden etc. genutzt wird? Inwiefern muss bzw. soll ein Fahrtenbuch geführt werden? Gibt es einen Weg die 1% Regelung bei Fahrzeug D (Listenpreis 70.000€)zu umgehen bzw. muss dieses Fahrzeug unbedingt offiziell als gew. genutztes Fahrzeug gelten? Kann die 100% gew. Nutzung für eines der beiden Fahrzeug glaubhaft gemacht werden (für diesen Fall müsste wahrscheinlich Halter in beiden Briefen ich sein?!)? Kann ich dann diese Regelung auf Fahrzeug A anwenden, obwohl diesen eigentlich hauptsächlich die Freundin nutzt? Macht es Sinn, solange wenig verdient wird und ohnehin nur geringe Kosten ansetzbar sind, kein Fahrzug "in die Firma" zu nehmen? Könnte ich dann trotzdem Fahrten zu Kunden und Benzinkosten etc. irgendwie ansetzen? Was muss ich/wir beachten beim Kauf von Fahrzeug D und wie muss ich ggf. Fahrzeug A „aus der Firma nehmen“? Wäre es denkbar keines der beiden Fahrzeuge im Betriebsvermögen zu haben?

Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Mühe!

Wirtschaftsprüfer André Hintz

Sehr geehrter Fragensteller,


Ihre Frage möchte ich gerne im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes zusammen mit den Regeln des Online Portals beantworten. Meine Antwort bezieht sich auf den von Ihnen dargestellten Sachverhalt.

Fahrzeug A:

Wenn Sie das Fahrzeug nicht mehr gewerblich nutzen, scheidet das Fahrzeug aus dem Betriebsvermögen aus (sobald betriebliche Nutzung unter 10 % liegt). Dies wird durch Entnahme zum gemeinen Wert erfolgen. Der Gewinn (gemeiner Wert abzgl. Buchwert) ist steuerpflichtig.

Wenn Ihre Freundin das Fahrzeug nutzen möchte, könnte sie es Ihrem Unternehmen abkaufen. Der Verkaufspreis sollte angemessen sein und einem Drittvergleich (gemeiner Wert) standhalten.

Fahrzeug D:

Wenn Sie das Fahrzeug gewerblich nutzen, können Sie die Kosten auch als Betriebsausgaben gelten machen, sofern die Rechnungen auf Ihren Namen (z.B. Versicherungen, Benzin, Reparaturen) lauten. Das ist unabhängig davon, ob Ihnen das Auto gehört. Abschreibungen können Sie nur gelten machen, wenn dem Unternehmen das Auto gehört.

Sie könnten den Verkaufserlös des Fahrzeugs A nehmen und das Fahrzeug D damit erwerben. Sodass Ihr Unternehmen auch die Abschreibungen gelten machen kann.

private Fahrten:

Für die Bewertung der Entnahmen zwecks privater Fahrten mit dem Fahrzeug haben Sie die Wahlmöglichkeit zwischen der pauschalen 1 % - Regelung und dem tatsächlichen Kosten, die per Fahrtenbuch nachgewiesen werden müssen. Letztendlich müssen Sie sich ausrechnen, welche Methode günstiger für Sie ist, dass ist im Wesentlichen davon abhängig wie viele Kilometer Sie privat fahren werden.

Eine 100 % gewerbliche Nutzung wird das Finanzamt nur durch Nachweise ihrerseits akzeptieren, sodass ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch sicherlich notwendig wird.

Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich gewesen zu sein und verbleibe

mit freundlichen Grüßen


André Hintz
Steuerberater

Steuerberatung@andrehintz.de

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