Besteuerung eines Berufsspielers
November 20, 2012 | 100,00 EUR | beantwortet von Michael Herrmann
Welche Kriterien legen fest ob man in die Kategorie eines Berufsspielers (im Sinne von Glücksspiel als Haupterwerbsttägitkeit) fällt?
Inwiefern wird ein solcher Berufsspieler besteuert obwohl Gewinne aus Glücksspiel im Allgemeinen steuerfrei sind?
Kann ein solcher Berufsspieler auch Verluste anführen um die Besteuerung zu mindern?
Wie würde eine Steuererklärung eines solchen Berufsspielers aussehen?
-> In welcher Form wäre das genaue "Einkommen" nachzuweisen? (mehr oder weniger unmöglich)
Hebt die kürzlich in Kraft getretene 5%ige direkte Besteurung aller Wettgewinne bei Buchmachern mit deutscher Lizenz alle vorherigen Fragen insofern auf, dass eine Besteuerung bereits stattfindet und keine doppelte Besteurung möglich ist?
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Die Kategorie „Berufsspieler“ ist steuerlich von keiner Relevanz. Wenn ein steuerpflichtiges Einkommen vorliegt, wird dieses besteuert. Hierbei ist es unerheblich ob die Einnahmen nur gering sind, nebenher oder nur zufällig verdient wurden, noch ein Hauptberuf ausgeübt wird oder was sonst noch denkbar ist. Steuerpflichtiges Einkommen wird dem übrigen Einkommen hinzugerechnet und versteuert.
Spielgewinne werden jedoch grundsätzlich nicht besteuert, soweit es sich um ein Glücksspiel handelt. Ein Glücksspiel liegt wiederum vor, wenn das eigene Können für den Spielgewinn keine Rolle spielt und das Preisgeld bzw. der Gewinn keine Gegenleistung für eine vom Spieler erbrachte Leistung darstellt.
Dies gilt nach der Rechtssprechung für folgende Spielarten:
Gewinne aus Lotto, Toto, Sportwetten, Roulette, Geldautomaten,
Gewinne aus Preisausschreiben,
Gewinne aus dem Spielkasino
Rennwetten
Dabei ist es unerheblich, ob der Spieler den Gewinn aus eigener Einschätzung auf eigenes Können zurückführt. Maßgeblich ist die Spielanlage. Letztlich fallen Spielgewinne nicht unter eine der Einkunftsarten des Einkommensteuerrechtes.
Eine Ausnahme gilt für berufsmäßig ausgeübtes Pokerspiel. Für ein berufsmäßiges Betreiben des Pokerspiels sollen nach der Rechtssprechung u.a. die häufige Teilnahme an renommierten nationalen oder internationalen Pokerturnieren, regelmäßig wiederkehrende Gewinne und ein hoher Bekanntheitsgrad durch Spielerfolge sprechen. Der Berufsspieler wird mit Gewinnerzielungsabsicht tätig und beteiligt sich auch am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr, da er aufgrund des erforderlichen Umfangs seiner Spieltätigkeit, der erforderlichen Geschicklichkeit und der erforderlichen Höhe der Erlöse und Einsätze nicht nur einer Freizeitbeschäftigung nachgeht, sondern nachhaltig zur Erzielung von Einnahmen tätig wird.
Die von Ihnen angesprochene 5% -Besteuerung von Sportwetten nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz ist eine indirekte Besteuerung im Sinne einer Verbrauchssteuer. Es handelt sich folglich nicht um eine doppelte Einkommensbesteuerung.
Dieser Sachverhalt ist beispielsweise vergleichbar mit dem der Einkommen- und Gewerbesteuer unterliegenden Gewinn aus dem Verkauf von Sekt, bei dem gleichzeitig auch Schaumweinsteuer und Umsatzsteuer erhoben werden.
Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Michael Herrmann
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Steuerberater
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