Firmenwagen in einer eK
November 4, 2014 | 25,00 EUR | beantwortet von Ralph J. Schnaars
Ich bin Angestellt und haben nebenbei eine eK mit einem Jahresumsatz von ca. 20.000,- Euro. Ich möchte mir als Zweitwagen ein E-Auto anschaffen und die Kosten drücken indem ich das Fahrzeug über meine eK laufen lasse.
Geht das was? Akzeptiert das Finanzamt das? Ich muss nicht wirklich mit dem Auto zu meinen Kunden fahren. Eine Variante mit Fahrtenbuch dürfte ausfallen.
sehr geehrter Fragesteller,
in der Zuordnung Ihrer Kraftfahrzeuge sind Sie frei.
Wenn Sie das Fahrzeug Ihrer eK zuordnen, dann bleibt
nur die Frage, ob dieses auch steuerlich gilt.
Hierfür gilt, dass ein Kraftfahrzeug mit einer betrieblichen Nutzung von mehr als 50 Prozent notwendiges Betriebsvermögen ist und somit automatisch dem Betrieb zuzuordnen ist.
Bei einer betrieblichen Nutzung von 10 Prozent bis zu 50 Prozent haben Sie ein Wahlrecht, ob Sie das Fahrzeug dem Betrieb zuordnen wollen.
Und bei einer betrieblichen Nutzung von weniger als 10 Prozent ist das Fahrzeug aus steuerlicher Sicht als Privatvermögen zu betrachten.
Die Ermittlung der Nutzungsanteile stellt man durch die Führung eines Fahrtenbuches fest. Dieses sollte mindestens für drei, aber besser sechs Monate geführt werden, um den Nachweis erbringen zu können, in welche Kategorie das Fahrzeug einzuordnen ist.
Sofern Sie das Fahrzeug allerdings dem Betrieb zuordnen, bleibt immer noch die Frage, ob der zu versteuernde Privatanteil (hier wohl 1 Prozent des Bruttoneupreises) nicht auf Dauer mehr Steuern kostet, als das Fahrzeug durch seine Absetzung spart. Hier müsste die Zukunft kalkuliert werden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen bei Ihren Überlegungen etwas helfen
mit freundlichem Gruß
Ralph J. Schnaars
STWB Steuerberatungsgesellschaft mbH
Direktkontakt +49 (0)171 525 20 42
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