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Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

KFZ in mein Betriebsvermögen obwohl es nicht komplett mir gehört

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Mann und ich haben uns 2008 (damals waren wir noch nicht verheiratet) ein KFZ gekauft. Mein Mann hat 44% des Kaufpreises nachweislich durch Kontoauszüge zum Kauf beigesteuert. Im Kaufvertrag und auf der Rechnung stehe ich, das Auto ist auf mich angemeldet und auch die Versicherung läuft auf mich. Wir haben gemeinsam nur dieses eine Auto.
2009 habe ich mich selbstständig gemacht und benötige das Auto für Kundenfahrten.
Angenommen den Fall, ich würde über 50% der Jahresgesamtkilometerleistung betrieblich fahren, müsste ich das Auto ja theoretisch in mein notwendiges Betriebsvermögen nehmen. Gilt dies auch, wenn mir nur 56% des Autos wirklich gehören? Das Auto gehört ja auch meinem Mann, der es nicht gut finden würde, das Auto in meinem Betriebsvermögen wieder zu finden. Auch ich selber würde lieber weiterhin die 0,30€ pro Kilometer absetzen. Aber viel wichtiger: Was würde der Steuerprüfer denn dazu sagen, wenn ich das Auto trotz mehr als 50% betrieblicher Nutzung nicht in mein Betriebsvermögen nähme und weiterhin die 0,30€ pro gefahrenem Kilometer absetzte?

Mit freundlichen Grüßen,

Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges

Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.

Da Sie den PKW überwiegen nutzen, wird Ihen der PKW steuerrechtlich unabhäng von den zivilrechtlichen Eigentumsverhältnissen als wirtschaftliche Eigentümerin zugerechnet (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 Abgabenordnung (AO).

Da Sie den PKW zu mehr als 50 % zu eigenbetrieblichen Zwecken nutzen, ist der PKW notwendigen Betriebsvermögen Ihres Unternehmens (R 4.2 Einkommensteuerrichtlinie). Eine Zuornung zu Ihrem Privatvermögen wäre nur möglich, falls der eigenbetriebliche Nutzungsanteils unter 50 % liegt. Nur dann ist die Abrechnung der betrieblich veranlassten Fahrten zu dem Pauschalsatz von 0,30 EUR pro Kilometer möglich.

Mit freundlichem Gruß
Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges
Steuerberater
Am Wieksbach 55
33378 Rheda-Wiedenbrück

Telefon: 05242/4055666
Fax: 05242/4055677
e-mail: office@illiges-steuerberatung.de
Internet: www.illiges-steuerberatung.de

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Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges