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Frag einen Steuerberater zum Thema Sonstige Frage an Steuerberater

steuertipps für selbständige - für alle steuerlichen angelegenheiten eiines gewerbebetriebs?

kann man mit - steuertipps für selbständigealle - alle steuerlichen angelegenheite für einen gewerbebetrieb (bis 50000€) erledigen?

Dr. Yanqiong Bolik

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.

Der Kreis der zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugten Personen wird durch das Steuerberatungsgesetz (StBerG) eingeschränkt (§ 2 StBerG). Befugnis zu unbeschränkter Hilfeleistung in Steuersachen haben 1. Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, 2. Partnerschaftsgesellschaften, deren Partner ausschließlich die in Nummer 1 genannten Personen sind, 3. Steuerberatungsgesellschaften, Rechtsanwaltsgesellschaften, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Buchprüfungsgesellschaften. Befugnis zu vorübergehender und gelegentlicher Hilfeleistung in Steuersachen haben Personen i.S.d. § 3a StBerG. Befugnis zu beschränkter Hilfeleistung in Steuersachen wird in § 4 StBerG geregelt. Der Beruf Steuerberater mit Befugnis zu unbeschränkter Hilfeleistung in Steuersachen unterliegt der Berufsgerichtsbarkeit in Deutschland.

Sollten Leistungen zur Erledigung aller steuerlichen Angelegenheiten für einen Dritten geschäftsmäßig erbracht werden (unbeschränkte geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen), dann ist eine Zulassung zur Berufsausübung notwendig. Für den Berufsstand der Steuerberater sind die Berufsordnung (BOStB) für Steuerberater und Steuerbevollmächtigte und die Grundsätze der Berufsethik zu beachten. Auch die Beschreibung der steuerlichen Hilfeleistung ist geregelt. Die Bezeichnung \"Steuertipps\" kann nicht alle Hilfeleistung in Steuerangelegenheiten zutreffend beschreiben.

Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte.

Besteht noch Unklarheit, verwenden Sie bitte gern die Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin

Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart
Tel: +49 (0)711 / 2132 1815
Email: steuer@zdbz.de
www.steuerberatung.dr-bolik.de

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Dr. Yanqiong Bolik

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