Aufbaeahrung von Unterlagen - Reichen Scan aus?
August 24, 2013 | 25,00 EUR | beantwortet von Dr. Yanqiong Bolik
Ich hatte bis 2006 ein Gewerbe (e.K.) sowie bis 2011 eine GbR. Für das e.K hatte ich einen Steuerberater beauftragt, die Abschlüsse etc. zu machen - müssen die Belege im Original aufbewahrt werden oder reichen die eingescannten Belege und Originalkontoauszüge sowie die Abschlüsse?
Weiss nicht wohin mit den ganzen Unterlagen
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.
Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können. Bitte beachten Sie, dass dies eine individuelle vollumfängliche Beratung jedoch nicht ersetzen kann.
Nach aktueller Rechtslage sind Einzelkaufleute und gewerbetreibende GbR verpflichtet, die von Ihnen genannten Unterlagen (Belege und Abschlüsse) 10 Jahre aufzubewahren. Die originalen Unterlagen können nicht durch digitale Form ersetzt werden. Selbst nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist sind noch solche Unterlagen länger aufzubewahren, wenn und soweit sie für folgende Sachverhalte von Bedeutung sind:
- für eine begonnene steuerliche Außenprüfung,
- für eine vorläufige Steuerfestsetzung nach § 165 AO,
- für anhängige straf- oder bußgeldrechtliche Ermittlungen,
- für ein schwebendes oder aufgrund einer Außenprüfung zu erwartendes Rechtsbehelfsverfahren,
- zur Begründung eigener Anträge an das Finanzamt durch den Steuerpflichtigen.
Grundsätzlich haben Steuerpflichtige Beweispflichten. D.h. bei Prüfungen und Nachfragen müssen Steuerpflichtige den Nachweis auch im Original vorlegen.
Ich hoffen, ich konnte Ihnen dabei helfen, einen Überblick zu verschaffen.
Besteht noch Unklarheit, verwenden Sie bitte gern die Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin
Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart
Tel: +49 (0)711 / 2132 1815
Email: steuer@zdbz.de
www.steuerberatung.dr-bolik.de
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