Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Schenkungssteuer

Schenkung von Österreicher an Deutschen

Muß ich (Deutscher in Deutschland wohnend) in Deutschland Schenkungssteuer zahlen, wenn mir meine Tante, die Österreicherin ist und in Österreich wohnt, Geld aus einem Immobilienverkauf schenkt und ich mit diesem Geld eine Wohnung in Österreich kaufe?

Oliver Burchardt

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Bei der Schenkungsteuer knüpft die Steuerpflicht an den Wohnort des Schenkers oder des Beschenkten an, § 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG.

Daher ist die Schenkung schenkungsteuerpflichtig, unabhängig davon, was Sie nach der Schenkung mit dem geschenkten Geld tun.

Auch eine direkte Schenkung der Wohnung durch Ihre Tante löst die Schenkungsteuer aus. Abhängig davon, was Sie mit der Wohnung zu tun gedenken, könnte aus Steuergestaltungsgesichtspunkten allerdings die Schenkung der Wohnung vorteilhaft sein.

Sofern Sie die Wohnung vermieten wollen, ist sie nur mit 90% ihres Wertes anzusetzen, § 13c Abs. 1 ErbStG, während eine Geldschenkung mit ihrem Nominalwert anzusetzen ist. Wenn man unterstellt, daß der Wert der Wohnung in Ihrem Fall dem Wert der Geldschenkung entspricht, ist eine Minderung der Steuerlast möglich.

Ich hoffe, Ihnen im Rahmen Ihres Einsatzes weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen,

Oliver Burchardt
Steuerberater

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Oliver Burchardt