Schenkung dem Finanzamt mitteilen?
Januar 20, 2011 | 50,00 EUR | beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller
Guten Tag!
Wir haben folgende Situation:
- Die Mutter meiner Frau ist Witwerin und daher Alleinbesitzerin eines Hauses
- Das Haus wurde verkauft
- Der Kaufpreis wurde vom Käufer bezahlt
- Die Kaufpreissumme in Höhe von 110.000€ wird durch unsere Hausbank auf ein Tagesgeldkonto übertragen. Kontoinhaber dieses Tagesgeldkonto ist meine Ehefrau alleine
- Mit dem Geld wird ein Teil eines Immobilienkredits für unser neues Haus abgelöst
Für diesen "Schenkungsvorgang" haben wir keine notarielle Beurkundung vorgenommen, da meine Schwiegermutter dies nicht wollte.
Ist es in diesem Fall notwendig, das Finazamt zu unterrichten oder ist dies aufgrund der Grenze von 400.000€ hinfällig?
Ist sonst etwas besonders zu beachten?
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Die Schenkung fällt unter das ErbStG und ist in Ihrem Falle anzeigepflichtig.
Die Anzeige hat an das zuständige Erbschaftsteuerfinanzamt schriftlich zu erfolgen (§ 30 Abs. 1 ErbStG).
Nur wenn die Schenkung notariell beurkundet wurde, entfällt eine Anzeige ( § 30 Abs. 3 ErbStG ). Da über die Schenkung KEINE notarielle Urkunde vorliegt, greift die Ausnahmevorschrift nicht.
Nach § 30 Abs. 4 ErbStG muss die Anzeige folgende Angaben erhalten:
1.
Vorname und Familienname, Beruf, Wohnung des Erblassers oder Schenkers und des Erwerbers;
2.
Todestag und Sterbeort des Erblassers oder Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung;
3.
Gegenstand und Wert des Erwerbs;
4.
Rechtsgrund des Erwerbs wie gesetzliche Erbfolge, Vermächtnis, Ausstattung;
5.
persönliches Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser oder zum Schenker wie Verwandtschaft, Schwägerschaft, Dienstverhältnis;
6.
frühere Zuwendungen des Erblassers oder Schenkers an den Erwerber nach Art, Wert und Zeitpunkt der einzelnen Zuwendungen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom Betriebswirt
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