Firmennachfolge / Schenkung von Firmenanteilen
August 14, 2011 | 75,00 EUR | beantwortet von Oliver Burchardt
Ich habe eine Aktiengesellschaft (Mein Anteil 99%) in Deutschland und Anteile an einer slowakischen k.s. (wird vom deutschen Fiskus wie Personengesellschaft behandelt)
• Wenn ich meinen Kindern Anteile an der AG schenke, wie wird der Wert Schenkung bemessen? (Gewinn ca. EUR 70k p.a., Betriebsvermögen ca. EUR 400k, davon 80% Wertpapiere & Cash)
• Wenn ich meinen Kindern Anteile an der slowakischen k.s. schenke, wie wird der Wert Schenkung bemessen? (Mein Gewinnanteil ca. EUR 80k p.a., Mein Anteil am Betriebsvermögen am Anfang des Jahres immer ca. EUR 5k, am Ende des Jahres ca. EUR 100k, da der gesamte Gewinn ausgeschüttet wird)
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.
Bitte beachten Sie, daß die steuerrechtliche Würdigung auf den gemachten Angaben beruht. Das Ändern, Hinzufügen oder Weglassen von Angaben kann das Ergebnis, ggf. auch wesentlich beeinflussen.
Die Bewertung von Anteile nicht börsennotierter Kapitalgesellschaften und von Beteiligungen an Personengesellschaften erfolgt unter Anwendung des sogenannten Ertragswertverfahrens. Dieses Verfahren versucht, einen typisierten Gewinn des Gesellschaft zu ermitteln und bewertet auf dieser Basis den Wert der Anteile. Zur Ermittlung des typisierten Ertrages können Hinzurechnungen und Kürzungen notwendig sein.
Da Sie naturgemäß auf einer solchen Plattform solche Informationen nicht bereitstellen können, unterstelle ich für eine erste, allerdings nur indikative Wertermittlung, daß die von Ihnen genannten Gewinne keiner weiteren Adjustierung mehr bedürfen (dies dürfte bereits deswegen nicht zutreffen, weil steuerliche Hinzurechnungen und Kürzungen zwingend vorzunehmen sind).
Auf den nachhaltigen Gewinn ist ein durch das Finanzministerium veröffentlichter Kapitalisierungsfaktor anzuwenden. Für 2011 beträgt dieser Faktor 12,6103.
Die AG ist damit mit 882.712 €, die k. s. mit 1.008.824 € zu bewerten.
Bitte beachten Sie, daß diese Wertermittlung nur einen ersten Überblick geben kann, da die von mir getroffenen Annahmen in der Praxis nicht zutreffen werden. Ich empfehle Ihnen, sich vor der Schenkung umfassen steuerlich beraten zu lassen, insbesondere auch dazu, ob in Ihrem Fall ggf. Gestaltungsmöglichkeiten bestehen.
Gerne stehe ich Ihnen für eine solche Beratung unter Anrechnung des hier gezahlten Betrages unter dem in meinem Profil genannten Kontaktdaten zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Burchardt
Steuerberater
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