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Frag einen Steuerberater zum Thema Schenkungssteuer

Immobilienerwerb

Wert der Immobilie ca. 140.000,--
Kaufpreis 70.000.-
verbunden mit lebenslangen kostenfreien Wohnrecht der Verkäufer
Kaltmiete ca. 7200,-- jährlich
Alter Verkäufer 76 Jahre
Alter Verkäuferin 75 Jahre (Eheleute)
Verwandtschaftverhältnis Onkel und Tante vom Käufer
Käufer ist verheiratet und erwerben gemeinschaftlich.

Ist es richtig, dass bei dieser Konstellation Grunderwerbssteuer für 140.000,--berechnet werden? Wird zusätzlich Schenkungssteuer anfallen?

Matthias Wander

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.

In Ihrem Fall erfolgt die Übertragung des Grundstücks teilentgeltlich. Wird ein Grundstück teilentgeltlich übertragen, ist der Vorgang in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen (hier 50 : 50)

Für den entgeltlich erworbenen Teil fällt Grunderwerbsteuer an. Die Grunderwerbsteuer bemißt sich nach dem Wert der Gegenleistung (§ 8 Abs. 1 GrEStG). In Ihrem Fall ist das der Kaufpreis 70.000 €.

Bei dem unentgeltlich erworbenen Teil handelt es sich um eine Schenkung. Schenkungen sind grunderwerbsteuerfrei (§ 3 Nr. 2 GrEStG).

Für den unentgeltlich erworbenen Teil, wird zuerst der schenkungsteuerliche Wert ermittelt. Hiervon ist der anteilige Wert des Wohnrechts sowie persönliche Freibeträge abzuziehen. Die Berechnung der (möglichen) Schenkungsteuer ist für jeden Erwerber einzeln vorzunehmen.

Ob Schenkungsteuer anfällt, kann anhand der Angaben nicht geprüft werden.

Ich hoffe, Ihnen hiermit einen ersten Überblick gegeben zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Wander
Steuerberater

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Experte für Schenkungssteuer

Matthias Wander