Verjährung Schenkungssteuer
Juni 8, 2010 | 20,00 EUR | beantwortet von Michael Herrmann
Hallo,
mein Freund hat am 24.5.99 DM 30.000 und am 23.02.2000 DM 70.000 von seiner Tante als Schenkung erhalten.
Schenkungssteuer wurde nicht bezahlt.
Muß er damit rechnen, daß das Finanzamt sich noch diesbezüglich an ihn wendet oder ist alles verjährt?
Ich hoffe auf eine fachliche Antwort.
Danke !
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Da die Schenkungen in den Jahren 1999 und 2000 dem Finanzamt nicht angezeigt wurden, wurde Schenkungsteuer hinterzogen, bzw. leichtfertig verkürzt.
Nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO macht sich strafbar, wer Steuern verkürzt oder ungerechtfertigte Steuervorteile erlangt, indem er die Finanzbehörde pflichtwidrig über steuerliche erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt.
Die Verjährungsfrist beträgt fünf Jahre und beginnt mit Vollendung der Steuerhinterziehung.
Die Festsetzungsverjährung für die hinterzogenen Steuern beträgt 10 Jahre und beginnt mit Ablauf des dritten Kalenderjahres das auf das Jahr folgt, in dem der Steueranspruch entstanden ist. Das Finanzamt kann die Schenkungstseuer aus 1999 noch bis Ende 2012 und aus 2000 bis Ende 2013 festsetzen und erheben.
Strafrechtlich ist die Tat aller Voraussicht nach verjährt, steuerrechtlich kann die Steuer nach erhoben werden.
Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes einen ersten Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Michael Herrmann
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Steuerberater
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