Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Schenkungssteuer

Geldwerter Vorteil Privatdarlehen

Guten Tag.

Ich habe vor, ein zinsloses Privatdarlehen in Höhe von 35.000 EUR aufzunehmen. Der Darlehensgeber ist nicht mit mir verwandt.

Soweit ich weiß, ist der Zinsvorteil als Schenkung zu bewerten.

Bei einer Kreditlaufzeit von max. 15 Jahren ergibt sich aus § 13 BewG (und Anlage 9) ein geldwerter Vorteil von 19.854,45 EUR (35.000 x 5,5% x 10,314).

In dieser Konstellation habe ich einen Schenkungssteuerfreibetrag von 20.000 EUR - der geldwerte Vorteil wäre also komplett abgedeckt und ich muss keine Schenkungssteuer zahlen.

Jetzt meine eigentliche Frage: müssen nach § 30 ErbStG trotzdem Darlehensgeber und Darlehensnehmer eine Meldung an das jeweilige Finanzamt machen und wenn ja, welche Unterlagen sind dazu nötig?

Vielen Dank.

Michael Herrmann

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Grds. ist jeder steuerbare Erwerb anzeigepflichtig (§ 30 Abs. 1 ErbStG), unabhängig davon, ob er tatsächlich steuerpflichtig. ist. Bei Schenkungen hat auch der Schenker anzuzeigen. Soweit Anzeigepflicht besteht, dies kommt vor allem bei Privatschenkungen vor, ist der Erwerb innerhalb von drei Monaten nach erlangter Kenntnis bzw. von dem Eintritt der Verpflichtung, dem zuständigen FA formlos mitzuteilen (§ 30 Abs. 1 ErbStG).

Die Anzeige sollte enthalten: Name, Adresse des Schenkers und des Erwerbers, Todestag, Sterbeort, Schenkungszeitpunkt, Gegenstand und Wert des Erwerbs, Rechtsgrund, Verwandtschaft, frühere Erwerbe (§ 30 Abs. 4 ErbStG). Es ist sicherlich sinnvoll, den Darlehensvertrag ebenfalls einzureichen.

Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Michael Herrmann
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Steuerberater

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Schenkungssteuer

Michael Herrmann

Michael Herrmann

Köln

Anbieterkennzeichnung gem. § 6 TDG



Diplom-Finanzwirt

MICHAEL HERRMANN

Steuerberater



Anschrift:

Severinstrasse 175-177

50678 Köln



Postfach 25 03 06

50519 Köln



Bürozeiten:

Mo-Fr: 09.00-17:30 Uhr





Kommunikation:

Telefon: 0221 / 3 48 91 09

Fax: 01805 / 039 000 87 62 (0,12 ? pro Minute)

Mobil: 0177 / 455 00 54

eMail: beratung@steuer-mobil.de

Internet: www.steuer-mobil.de



Kammerzugehörigkeit:

Steuerberaterkammer Köln

Mitglieds-Nr. 122 809





Aufsichtsbehörde:

Steuerberaterkammer Köln

Volksgartenstraße 48, 50677 Köln

www.stbk-koeln.de





Berufzugehörigkeit:

Die gesetzliche Berufsbezeichung

"Steuerberater" wurde in der

Bundesrepublik Deutschland verliehen.





Berufsrechtliche Regelungen:

Steuerberatungsgesetz (StGerG)

Durchführungsverordnung zum

Steuerberatungsgesetz (DVStB)

Berufsordnung (BOStB)

Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV)

vollständiges Profil