Deutsche Schenkungssteuer bei mehrfachem Nießbrauch hintereinander (§14 Abs. 1 BewG) ab 1.1.2009
Deutsche Schenkungssteuer bei mehrfachem Nießbrauch hintereinander (§14 Abs. 1 BewG) ab 1.1.2009
Frage: Nur bzgl. Deutschem Steuerrecht, nicht Schweizer Recht. Sind die nachstehenden Überlegungen bzgl. dem deutschen Recht korrekt und durchführbar??
Fall: Schweizer Vater wohnhaft in der Schweiz will 2011 Schweizer Immobilie an CH-Tochter bzw. 2 CH-Enkel wohnhaft in D weitergeben.
(Bekannt und unfraglich ist, dass dies im Erbfall gem. Art.8 Abs. 2 S.4 DBA-CH in Deutschland steuerfrei wäre, da alle Beteiligte Schweizerbürger sind.)
Nicht aber bei Schenkung, da diese vom DBA-CH nicht erfasst wird.
Annahme: Verkehrswert der Immobilie in einer Metropole beträgt 20 Jahresmieterträge, im folgenden abgekürzt als „JME“.
1. Schenkt der Vater mit 76 Jahren (Kapitalwertfaktor 7,544 JME) die Immobilie unter lebenslangem Nießbrauch der Tochter, muss diese noch den Verkehrswert von z.B. 20 JME abzgl. Nießbrauch 7,544 JME abzgl. Persönlichem Freibetrag von 400.000 Euro in Deutschland versteuern. (Steuerklasse I, Steuersätze nach bekannter Tabelle usw. bekannt). Sofern der Vater nach der Schenkung z.B. nur 3 und nicht mindestens 4 weitere Jahre lebt, erfolgt eine Nachberechnung des Nießbrauchs nach der wirklichen Nießbrauch-Dauer statt des statistischen Kapitalwertfaktors, d.h. die Schenkungssteuer steigt entsprechend, da nicht 7,544 JME sondern z.B. nur 3 JME Nießbrauch abgezogen werden können.
2. Schenkt der Vater mit 76 Jahren (Kapitalwertfaktor 7,544 JME) die Immobilie unter lebenslangem Nießbrauch den beiden Enkeln, müssen diese noch den Verkehrswert von z.B. 20 JME abzgl. Nießbrauch 7,544 JME abzgl. Persönlichem Freibetrag von je 200.000 Euro = gesamt 400.000 Euro in Deutschland nach Tabelle versteuern. Sofern der Vater nach der Schenkung nicht mindestens 4 weitere Jahre lebt, erfolgt eine Nachberechnung des Nießbrauchs nach der wirklichen Dauer statt des statistischen Kapitalwertfaktors, d.h. die Schenkungssteuer steigt entsprechend, da nicht 7,544 JME sondern z.B. nur 3 JME Nießbrauch abgezogen werden können. D.h. das Überspringen der Tochter verursacht heute die gleichen Schenkungssteuern und vermeidet zusätzlich den späteren Übergang von der Tochter auf ihre Kinder.
3. Schenkt der Vater mit 76 Jahren (Kapitalwertfaktor 7,544 JME) die Immobilie unter lebenslangem Nießbrauch für sich und nach seinem Ableben mit lebenslangem Nießbrauch für seine Tochter mit 45 Jahren (Kapitalwertfaktor 16,276 JME) den beiden Enkeln, müssen diese Enkel noch den Verkehrswert von z.B. 20 JME abzgl. längerem Nießbrauch 16,276 JME abzgl. persönlichem Freibetrag von je 200.000 Euro = gesamt 400.000 Euro in Deutschland nach Tabelle versteuern.
4. Da der Niessbrauch der Tochter erst nach Ableben des Vaters aktiviert wird, erhält sie rechnerisch als Schenkung die Differenz Ihres Kapitalwertes 45 J mit 16,276 abzgl. dem Kapitalwert des Vaters 76 Jahre mit 7,544, d.h. 16,276-7,544=8,732 JME, die sie abzgl. ihres Freibetrages von 400.000 Euro als Schenkung versteuern muss.
5. Zu 3. Und 4. Sofern der Vater nach der Schenkung nicht mindestens 4 weitere Jahre und die Tochter nicht mindestens 9 weitere Jahre lebt, erfolgt eine Nachberechnung des Nießbrauchs nach der wirklichen Dauer statt des statistischen Kapitalwertfaktors wie oben ausgeführt, was den Betrag der zu versteuernden Schenkung in Richtung Tochter bzw. Enkel entsprechend erhöht.
Vielen Dank