Schenkung , Nießbrauchzuordnung bei mehreren Eigentümern
September 27, 2012 | 30,00 EUR | beantwortet von Michael Herrmann
Wir beabsichtigen unser Haus an unseren Sohn zu übertragen
und sind jeweils mit dem Anteil 1/2 im Grundbuch als Eigentümer eingetragen.
Es soll Vorbehaltsnießbrauch bis zum Tod des längerlebenden
Elternteils eingeräumt werden.
Gesamtwert ca. 1.200.000 €, Gesamtkapitalwert des Nießbrauchs ca. 400.000 €
Handelt es sich um zwei steuerfreie Schenkungen mit jeweils
1/2x(1.200.000-400.000) - 400.000 (Freibetrag) = 0 € zu versteuern?
Danke
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Ich gehe bei der Beantwortung davon aus, dass die Parteien beabsichtigen eine unentgeltliche Übertragung des jeweiligen Miteigentumanteils vorzunehmen.
Ja, es liegen hier die zwei Schenkungen unter Einräumung eines Vorbehaltsnießbrauchs vor. Jede Schenkung ist für sich zu beurteilen und zu bewerten.Die Berechnung erfolgt anhand der vorgegebenen überschlägigen Zahlen jeweils wie folgt:
Wert des Grundstücks (1/2):
600.000 € abzgl. Nießbrauch 200.000 € = 400.000 €
Der jeweilige Steuerwert der Schenkungen bleibt bei dem Empfänger der Steuerklasse I bis 400.000 € steuerfrei, vorausgesetzt, dass er vom gleichen Schenker in den letzten 10 Jahren keine Schenkungen erhalten hat. Diese wären anzurechnen.
Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Michael Herrmann
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Steuerberater
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