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Frag einen Steuerberater zum Thema Schenkungssteuer

Schenkungssteuer auf Tilgungsraten

Guten Tag,
ich habe eine Frage in Bezug auf Schenkungssteuer.
Meine Partnerin und ich (nicht verheiratet!) kaufen zwei gleich große Eigentumswohnungen.
Kaufpreis 220.000,-€. Der Kaufpreis wird zu 100% von einer Bank finanziert.
Wir beide haben dazu ein Darlehen mit gesamtschuldnerischer Haftung.
Monatliche Gesamtrate 1150,-€. Es besteht bei der Bank dazu ein Tilgungskonto welches auf den namen meiner Partnerin läuft.
Eine Wohnung bewohnt mein Partnerin und ich, die zweite Wohnung bewohnt der Sohn meiner Partnerin zur Miete.
Die Eigentümerin der vermieteten Wohnung ist zu 100% meine Partnerin.
Eigentum unserer Wohnung ist 99% meine Partnerin und zu 1% ich.
Auf das Tilgungskonto wird monatlich die Rate wie folgt beglichen:
500,-€ Miete vom Sohn meiner Partnerin
500,-€ meine Partnerin
150,-€ ich
Meine Frage:
Ist es möglich das das Finanzamt irgendwann meiner Partnerin eine Schenkung von mir an sie unterstellt, da wir beide das gemeinsame Darlehen haben und somit von einer hälftigen Tilgung durch mich ausgegangen wird?
Monatl. Nettoeinkommen meiner Partnerin inkl. Witwenrente: 1550,-€
Monatl. Nettoeinkommen ich: 1800,-€
Sohn: 1400,-€
Anmerkung:
Das ich nur zu einem Prozent im Grundbuch beteiligt bin, resultiert daraus das ich aus einer früheren flüchtigen Beziehung einen Sohn habe, welchen ich als Pflichtteil nicht die halbe Wohnung vererben möchte.

StB Steffen Becker

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich beantworte diese im Rahmen einer Erstberatung aufgrund Ihrer gemachten Angaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.


Sie haben ein gesamtschuldnerisches Darlehen aufgenommen, d.h., bei Ausfall des Darlehens kann sich die Bank an jeden von Ihnen gleichermaßen wenden, jeder von Ihnen haftet gegenüber der Bank für das Darlehen.

Daher besteht grundsätzlich ein Ausgleichsanspruch Ihrer Partnerin gegenüber Ihnen, wenn ein gesamtschuldnerisches Darlehen aufgenommen wurde, dies aber ungleichmäßig getilgt wird.
Zudem nutzen Sie die gemeinsam bewohnte Wohnung gleichermaßen, sind aber nur zu 1% Eigentümer - auch hier besteht m.E. ein Ausgleichanspruch Ihrer Partnerin gegenüber Ihnen.
Ist der Ausgleich der Ansprüche nicht gewollt, sind m.E. darin Schenkungen von Ihrer Partnerin an Sie zu sehen (§ 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ErbStG).


Ich empfehle Ihnen, sich diesbzgl. mit einem Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen, um etwaige Regelungen für Sie beide im Innenverhältnis zu treffen (z.B. Darlehensvertrag unter Ihnen beiden etc.).


Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Mit freundlichem Gruß
Steffen Becker

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Experte für Schenkungssteuer

StB Steffen Becker

StB Steffen Becker

Dillenburg

Kanzleiinformation:

Steffen Becker,
Steuerberater,
Hainstraße 39,
35684 Dillenburg-Frohnhausen,

Tel.: 02771/814268,
Fax: 02771/814271,
E-Mail: stb-becker@arcor.de.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE254007158.

Die gesetzliche Berufsbezeichnung „Steuerberater“ wurde in der Bundesrepublik Deutschland
im Bundesland Hessen verliehen.

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Steuerberaterkammer Hessen, Bleichstraße 1, 60313 Frankfurt am Main, www.stbk-hessen.de.

Berufsrechtliche Regelungen für Steuerberater sind:
Steuerberatungsgesetz (StBerG),
Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (DVStB),
Berufsordnung der Steuerberater (BOStB),
Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).
Die berufsrechtlichen Regelungen können bei der Steuerberaterkammer Hessen eingesehen werden.

Berufshaftpflichtversicherung:
HDI Versicherung AG
HDI Platz 1
30659 Hannover
Der räumliche Geltungsbereich der Versicherung erstreckt sich auf die Bundesrepublik Deutschland sowie auf das Ausland nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

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