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Frag einen Steuerberater zum Thema Schenkungssteuer

Nießbrauch Ermittlung Kapitalwert

Guten Tag, es geht um die Berechnung des Kapitalwerts für Nießbrauch.
Jahreswert nach Begrenzung 18,8 = 16.589,36 €
Anteil 1. Person: 8.294,68 €, Anteil 2. Person: 8.294,68 €, Jahreswert des Überlebenden 16.589,36 €
Vervielfältiger: 1. Pers. männl.: 7,727, Vervielfältiger 2. Pers. weibl.: 13,045
Kapitalwert gemeinsamer Teil: 16.589,36 x 7,727 = 128.185,97 €
Kapitalwert überl. Teil 13,045-7,727 = 5,32 x 16.589,36 = 88.222,00 €
Nun meine Fragen:
Ist es korrekt, dass der Kapitalwert für jeden Nießbrauchnehmer von dem Gesamtwert (16.589,36 €) berechnet wird, oder sind für jeden Nießbrauchnehmer für die Berechnung des Kapitalwerts nur jeweils von der Hälfte des Gesamtwerts (8.294,68) auszugehen.

Die immobilie ist belastet. Die Verbindlichkeiten sollen nicht mitgeschenkt werden, sondern beim Nießbrauchnehmer verbleiben, damit der Nießbrauchnehmer Zinsen geltend machen kann, um diese mit den Einkünften zu verrechnen.
Ist dieses rechtlich und steuerlich möglich.

Es wäre schön, wenn ich noch heute eine Antwort von Ihnen erhalten könnte.

Vielen Dank und viele Grüße

K. L.

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