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Frag einen Steuerberater zum Thema Schenkungssteuer

Darlehen unter Verwandten für Hauskauf

Wir werden ein derzeit noch vermietetes Haus für 460 000 € kaufen und so bald wie möglich Eigenbedarf anmelden. Der Zinssatz bei der Bank beträgt 2,5 % derzeit.

Meine Eltern geben uns für als \\\"Eigenkapital\\\" ein Privatdarlehen iHv 50 000 € zu 2 % Zins bei jährlicher Berechnung; die Rückzahlung ist spätestens in 10 Jahren fällig, Tilgungen sind jederzeit möglich. Erfolgt keine Rückzahlung, wird die Summe später vom Erbe abgezogen. Darüber gibt es ein Privatdarlehensvertrag.

Des Weiteren leiht uns mein Bruder 25 000 € als \\\"Eigenkapital\\\" - zinsfrei. Die Rückzahlung erfolgt über die nächsten 10 Jahren @ 216 € / Monat in ein Fond, das auf den Namen des Bruders läuft, mit guter Verzinsung. Der Bruder will als Gegenleistung die Möglichkeit haben die Einliegerwohnung sobald möglich zu beziehen und ggf. etwas verbilligt zu mieten.

Wie sollen wir o.g. Zahlungen vertraglich abbilden damit möglichst keine Schenkungssteuer anfällt?

Ralph J. Schnaars



sehr geehrter Fragesteller,


die Ausarbeitung von Verträgen gehört nur in bestimmten Situationen
zu den Aufgaben eines Steuerberaters, da diese Tätigkeit gesetzlich
eigentlich den Rechtsanwälten und Notaren vorbehalten ist.

Deshalb kann ich Ihnen hier nicht die kompletten Verträge liefern,
sondern nur auf einige Punkte hinweisen.

Bei dem Darlehen Ihrer Eltern sollten Sie „fremdübliche“ Konditionen
vereinbaren – genau wie mit einer Bank. Das sind Laufzeit, Zins,
Tilgungsmodalitäten und Sicherheiten. Und sofern Sie Zahlungen leisten,
können Sie die Zinsen von Ihren Mieteinnahmen steuerlich absetzen und
haben so Ihr eigenes, familieninternes „Steuersparmodell“.
Wichtig hierbei ist allerdings, dass es ein Darlehen wie unter Fremden ist.

Sollte dieses nicht gewollt sein und es sich eigentlich nur um eine „Hilfe“
Ihrer Eltern handelt, könnte der Betrag von EUR 50.000 auch steuerlich
als „vorweggenommenes Erbe“ behandelt werden und so steuerlich
außer Betracht bleiben. Eltern können Ihren Kindern im Zeitraum von
10 Jahren insgesamt EUR 400.000 schenken, ohne dass dieses zu
erbschaft- oder schenkungsteuerlichen Konsequenzen führt.

Bei dem Darlehen Ihres Bruders sehe ich keine Probleme, da es sich
um einen Kredit mit laufenden Rückzahlungen handelt. Dass die
Rückzahlung, auf Wunsch Ihres Bruders, in einen Fonds geschieht, ist
unerheblich.
Die später gewünschte verbilligte Miete wäre gar nicht mehr nötig.

Und nur der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass der Freibetrag
für Schenkungen unter Geschwistern EUR 20.000 beträgt.

Ich hoffe, ich konnte bei Ihren Überlegungen helfen und verbleibe


mit freundlichem Gruß

Ralph J. Schnaars

STWB Steuerberatungsgesellschaft mbH
Direktkontakt +49 (0)171 525 20 42
Email mail @ stwb-steuer.de


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Ralph J. Schnaars

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