Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Schenkungssteuer

Verkaufs-Vollmacht

Meine Tochter hat eine Immobilie die sie verkaufen möchte und hat mir eine not. Verkaufs-Vollmacht erteilt. In der Vollmacht lautet ein Satz: ....weiter berechtigt die Vollmacht zur beliebigen Verfügung über den Kaufpreis.....
Kann dieser Satz vom Finanzamt als Schenkung an mich ausgelegt werden und wenn ja, wie wäre die richtige Formulierung?

Tobias Heinrich

Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Frage in Bezug auf deutsche Steuern beantworten.

Sofern zwischen Ihnen und Ihrer Tochter vereinbart ist, dass der Verkaufserlös nicht Ihnen, sondern weiterhin Ihrer Tochter zusteht, ist dies kein Problem. Geregelt wird hier ja, wenn ich Sie richtig verstehe, nur der vorläufige Geldfluss.

Diese Vereinbarung sollten Sie schriftlich festhalten, so sind Sie auch für Rückfragen gerüstet.


Ich hoffe Ihre Fragen sind damit soweit möglich beantwortet.


Viele Grüße
Tobias Heinrich
Steuerberater

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Schenkungssteuer

Tobias Heinrich

Tobias Heinrich

Karlsruhe, Baden

Tobias Heinrich

Dipl. Informatiker (FH) Tobias Heinrich (*1976) ist seit 2009 Partner der Sozietät Dieter Heinrich & Kollegen.
Tobias Heinrich wurde 2009 in Baden-Württemberg zum Steuerberater bestellt.
Eintragung im Berufsregister: 11 56 85

Expertenwissen:
  • Steuererklärung
  • Einkommensteuererklärung
  • Mehrwertsteuer
  • Kapitalvermögen
  • Vorsteuer
  • Umsatzsteuer
  • Erbschaftssteuer
  • Abfindung
  • Jahresabschluss
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Vermietung / Verpachtung
  • Gewerbesteuer
  • Körperschaftssteuer
  • Bilanz
  • Lohnabrechnung
  • Grenzgänger
  • Doppelbesteuerung
  • Immobilienbesteuerung
  • Schenkungssteuer
  • Vereinsbesteuerung / Gemeinnützigkeit
  • Existenzgründung
  • Steuerberaterkosten
  • Sonstige Frage an Steuerberater
  • Steuerklassen
  • ELStAM
vollständiges Profil