Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Schenkungssteuer

Freibeträge

1. Wie werden Freibeträge bei Schenkungen von mehreren Personen berücksichtigt? Ich bekomme innerhalb eines Jahres von meiner Mutter und von einer nicht verwandten Person Geld geschenkt. Habe ich gleichzeitig Anspruch auf Freibetrag von 400.000 EUR bei Schenkung von meiner Mutter und Anspruch auf Freibetrag von 20.000 EUR bei Schenkung von meinem Freund? Oder werden Freibeträge irgendwie zusammengerechnet?

2. Wenn ich von mehreren Personen (meinen beiden Tanten) innerhalb eines Jahres Geld geschenkt bekomme, wird dann der Freibetrag von 20.000 Euro JE PERSON gerechnet oder darf das gesamte steuerfreie geschenkte Geld von allen Personen innerhalb von 10 Jahren nicht mehr als 20.000 betragen?

Michael Herrmann

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Ja. Die Freibeträge sind grundsätzlich Personenbezogen. Das bedeutet, dass Sie von den genannten Personen jeweils
bis zur Höhe des auf dem Verwandtschaftsverhältnis basierenden Freibetrages innerhalb von 10 Jahren Schenkungen steuerfrei vereinnahmen können.

Sogenannte Kettenschenkungen sind dabei jedoch nicht steuerbegünstigt. Eine Kettenschenkung liegt vor, wenn eine Person eine Schenkung vornimmt und dabei die Auflage erteilt den Betrag an eine andere Person weiter zu schenken, bei der der eigene Freibetrag schon aufgebraucht ist. Wenn Ihre Mutter Ihnen bereits 400.000 € geschenkt hat, kann Sie keine weiteren Schenkungen veranlassen, um Ihnen über weitere Schenker Geld zukommen zu lassen. Zumindest sollten diese Schenkungen zeitlich soweit auseinander fallen, dass keine Zusammenhang nehr hergestellt werden kann. Eine Prüfung durch das Finanzamt nach der Herkunft dieser Gelder sollten Sie einplanen.

Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Michael Herrmann
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Steuerberater

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Schenkungssteuer

Michael Herrmann

Michael Herrmann

Köln

Anbieterkennzeichnung gem. § 6 TDG



Diplom-Finanzwirt

MICHAEL HERRMANN

Steuerberater



Anschrift:

Severinstrasse 175-177

50678 Köln



Postfach 25 03 06

50519 Köln



Bürozeiten:

Mo-Fr: 09.00-17:30 Uhr





Kommunikation:

Telefon: 0221 / 3 48 91 09

Fax: 01805 / 039 000 87 62 (0,12 ? pro Minute)

Mobil: 0177 / 455 00 54

eMail: beratung@steuer-mobil.de

Internet: www.steuer-mobil.de



Kammerzugehörigkeit:

Steuerberaterkammer Köln

Mitglieds-Nr. 122 809





Aufsichtsbehörde:

Steuerberaterkammer Köln

Volksgartenstraße 48, 50677 Köln

www.stbk-koeln.de





Berufzugehörigkeit:

Die gesetzliche Berufsbezeichung

"Steuerberater" wurde in der

Bundesrepublik Deutschland verliehen.





Berufsrechtliche Regelungen:

Steuerberatungsgesetz (StGerG)

Durchführungsverordnung zum

Steuerberatungsgesetz (DVStB)

Berufsordnung (BOStB)

Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV)

vollständiges Profil