Spekulationssteuer bezüglich Verkauf einer Eigentumswohnung
Dezember 28, 2020 | 75,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Meine Tochter hat am 01.10..2011 eine Eigentumswohnung gekauft. Ich habe in dieser Wohnung vom 01.10.2011 bis 31.08.2017 mietfrei gewohnt. Seit dem 0109.2017 ist die Wohnung vermietet und es werden normale Mieteinnahmen erzielt. Ende Januar/Anfang Februar 2021 soll die Wohnung nun verkauft werden, und zwar mit Gewinn gegenüber dem Kaufpreis von 2011. Frage: Greift die 40 %ige Spekulationssteuer voll durch ? Meine Tochter hat davon gelesen, dass dann, wenn für die ersten 3 Jahre nach Kauf für die Wohnung keine Mieteinnahmen erzielt wurden, weil die Wohnung an direkte Angehörige mietfrei überlassen wurde, die Spekulationssteuer bei einem Verkauf der Wohnung vor dem 01.11.2021 nicht anfallen wird. Ist diese Annahme richtig oder fällt die 40 %ige Spekulationssteuer auf die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis an ? Für eine entsprechende Klärung wäre ich dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Christel Küßhauer
Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Ihre Frage beantworte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung.
Die Annahme Ihrer Tochter ist leider nicht richtig. Die Ausnahme von der Besteuerung gilt bei Veräußerung innerhalb der 10-Jahresfrist dann, wenn die Immobilie im Jahr der Veräußerung und in den vorangegangenen beiden Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Es wäre also erforderlich, dass Ihre Tochter die Wohnung selbst im Jahr 2021 (bis zur Veräußerung), das ganze Jahr 2020 und mind. am 31.12.2019 zu eigenen Wohnzwecken selbst genutzt hätte. Da dieses nicht vorgelegen hat, würde die Veräußerung bzw. der Gewinn steuerpflichtig sein und mit Einkommensteuer belegt werden (umgangssprachlich „Spekulationssteuer“). Die Steuer auf den Gewinn ist auch kein fester Satz (40%), sondern richtet sich nach den persönlichen Einkommensverhältnissen. Der Gewinn wird im Rahmen der Einkommensteuererklärung angegeben und dann zusammen mit dem übrigen Einkommen versteuert.
Um eine Besteuerung zu vermeiden, wäre es sinnvoll den Veräußerungszeitpunkt auf den 2.10.2021 zu verlegen. Wichtig wäre, dass zwischen den beiden notariellen Kaufverträgen ein Zeitraum von mind 10 Jahren liegt.
Ich hoffe Ihre Frage beantwortet zu haben, sonst melden Sie sich gerne noch einmal.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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