GrEWSt bei Ausscheiden eines GbR-Gesellschafters
Juli 17, 2011 | 35,00 EUR | beantwortet von Michael Herrmann
Sachverhalt: Zwei Gesellschafter (Lebenspartner) gründen eine GbR zum Zwecke des Kaufs und Betrieb einer Immobilie. A hält 96% und B 4% der Gesellschafteranteile. Es ist im GbR-Vertrag vereinbart, dass im Falle der Kündigung eines Gesellschafters die Anteile dem anderen übertragen werden. Der ursprüngliche Grunderwerbssteuerbescheid ist auf die GbR ausgestellt. Nach 12 Monaten zerbricht die Lebensgemeinschaft, B kündigt und scheidet aus der Gesellschaft aus. Die GbR besteht weiter, A hält nun 100% der Anteile.
Unterliegt dieser Vorgang der Grunderwerbssteuer oder handelt es sich hierbei um eine GrESt-freie Übertragung, da bereits A von Beginn an der GbR mehr als "mindestens 95%" der Anteile gehalten hat. Wenn GrESt-Pflicht bestehen sollte, in welchem Umfang wird GrEWSt anfallen?
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Die GrESt-frei Übertragung ist nur möglich, wenn bei der Vereinigung von Gesellschaftsanteilen, weniger als 95 % der Anteiel in einer Hand vereinigt werden. Da bereits 96 % der Anteile bei A liegen, kann aus der Übertragung kein steuerfreier Vorgang im Sinne von § 1 Abs.3 GrEStG werden. Die Übertragung ist steuerpflichtig nach Maßgabe des § 5 Abs. 1 GrEStG, soweit die Gesamthand A bisher nicht Eigentümer war (4%).
Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Michael Herrmann
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Steuerberater
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