Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Immobilienbesteuerung

GrEWSt bei Ausscheiden eines GbR-Gesellschafters

Sachverhalt: Zwei Gesellschafter (Lebenspartner) gründen eine GbR zum Zwecke des Kaufs und Betrieb einer Immobilie. A hält 96% und B 4% der Gesellschafteranteile. Es ist im GbR-Vertrag vereinbart, dass im Falle der Kündigung eines Gesellschafters die Anteile dem anderen übertragen werden. Der ursprüngliche Grunderwerbssteuerbescheid ist auf die GbR ausgestellt. Nach 12 Monaten zerbricht die Lebensgemeinschaft, B kündigt und scheidet aus der Gesellschaft aus. Die GbR besteht weiter, A hält nun 100% der Anteile.

Unterliegt dieser Vorgang der Grunderwerbssteuer oder handelt es sich hierbei um eine GrESt-freie Übertragung, da bereits A von Beginn an der GbR mehr als "mindestens 95%" der Anteile gehalten hat. Wenn GrESt-Pflicht bestehen sollte, in welchem Umfang wird GrEWSt anfallen?

Michael Herrmann

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Die GrESt-frei Übertragung ist nur möglich, wenn bei der Vereinigung von Gesellschaftsanteilen, weniger als 95 % der Anteiel in einer Hand vereinigt werden. Da bereits 96 % der Anteile bei A liegen, kann aus der Übertragung kein steuerfreier Vorgang im Sinne von § 1 Abs.3 GrEStG werden. Die Übertragung ist steuerpflichtig nach Maßgabe des § 5 Abs. 1 GrEStG, soweit die Gesamthand A bisher nicht Eigentümer war (4%).

Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Michael Herrmann
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Steuerberater

fadeout
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?
Sie können für nur 7,50 EUR die Antwort vollständig einsehen.

Experte für Immobilienbesteuerung

Michael Herrmann

Michael Herrmann

Köln

Anbieterkennzeichnung gem. § 6 TDG



Diplom-Finanzwirt

MICHAEL HERRMANN

Steuerberater



Anschrift:

Severinstrasse 175-177

50678 Köln



Postfach 25 03 06

50519 Köln



Bürozeiten:

Mo-Fr: 09.00-17:30 Uhr





Kommunikation:

Telefon: 0221 / 3 48 91 09

Fax: 01805 / 039 000 87 62 (0,12 ? pro Minute)

Mobil: 0177 / 455 00 54

eMail: beratung@steuer-mobil.de

Internet: www.steuer-mobil.de



Kammerzugehörigkeit:

Steuerberaterkammer Köln

Mitglieds-Nr. 122 809





Aufsichtsbehörde:

Steuerberaterkammer Köln

Volksgartenstraße 48, 50677 Köln

www.stbk-koeln.de





Berufzugehörigkeit:

Die gesetzliche Berufsbezeichung

"Steuerberater" wurde in der

Bundesrepublik Deutschland verliehen.





Berufsrechtliche Regelungen:

Steuerberatungsgesetz (StGerG)

Durchführungsverordnung zum

Steuerberatungsgesetz (DVStB)

Berufsordnung (BOStB)

Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV)

vollständiges Profil