Grunderwerbsteuer
Juni 22, 2011 | 20,00 EUR | beantwortet von Michael Herrmann
Guten Tag,
meine Frage lautet:
Ein Grundstück wurde auf eine GbR (bestehend aus Mutter und Tochter) unter Vermeidung der Grunderwerbsteuer 90% und 10% übertragen. Kann die Tochter nach fünf Jahren wieder austreten (Gesellschafteraustritt oder Gesellschafterwechsel), ohne das Grunderwerbsteuer nachträglich anfällt?
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Wenn die Tochter nach Ablauf von fünf Jahren aus der Gesamthandsgemeinschaft ausscheidet, wird die Grunderwerbsteuer nur insoweit erhoben, als der Veräußerte Anteil dem Anteil an der Gesamthandsgemeinschaft entspricht. Die bedeutet, dass auf 10% Grunderwerbsteuer zu zahlen ist. Die übrigen 90% bleiben steuerfrei, da insoweit kein Eigentümerwechsel vorliegt. § 6 GrEStG
Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Michael Herrmann
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Steuerberater
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