Schenkung meiner Imobilie an meine Frau.
Juni 27, 2011 | 20,00 EUR | beantwortet von Michael Herrmann
Ich möchte mein Einfamilienhaus meiner Frau schenken.
Was muss ich dann an Steuern zahlen?
Das Haus ist Bj.1985 und wird von uns bewohnt.
Bitte geben Sie mir eine Nachricht, wie ich am günstigsten
das Problem lösen kann.Da ich Rentner bin und nur €392.--
Rente habe.
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Grundsätzlich stellt die Schenkung einer Immobilie einen steuerpflichtigen Erwerb dar. Neben dem allgemeinen Freibetrag von 500.000,00 € für Schenkungen und Erbschaften an den Ehegatten (alle 10 Jahre), der ohnehin steuerfrei bleibt, normiert § 13 (1) Nr. 4 a) ErbStG die Steuerfreiheit für die Schenkung des "Familienheims". Soweit das Obejkt zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird, ist die Schenkung steuerfrei.
Folglich ist die Schenkung steuerfrei soweit das Haus zu eigenen Wohnzwecksen genutzt wird und unterliegt darüber hinaus der Freibetrag bis zum Verjehrswert von 500.000,00 €.
Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Michael Herrmann
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Steuerberater
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