Grunderwerbsteuer Grundstückstausch/bereinigung Innerfamilären
Frage zur Grunderwerbsteuer:
Ein Bruder besitzt mit seiner Schwester 3 Immobilien, hier genannt A,B,C.
Jeder der Geschwister hält an jeder Immobilie 50%, erworben wurden diese Immobilien durch Schenkung.
Die Schenkung wurde durch die Mutter getätigt, welche die Grundstücke natürlich ordnungsgemäss Grunderwerbsversteuert hat.
Diese Eigentümergemeinschaft(en) sollen aufgelöst werden.
Es ist vorgesehen:
- das der Bruder Immobilie A und B zu je 100 % erhält
- die Schwester Immobilie C zu 100 % und noch ein Zahlung von 25000 € an den Bruder leistet.
(Da Grundstück C mehr Wert ist und mit der Zahlung in etwa alles gleichmässig verteilt ist.)
Dies wurde durch Notarielle Urkunde beglaubigt.
Die Immobilien liegen in der Zuständigkeit unterschiedlicher Finanzämter/bearbeiter.
Immobilie A - Finanzamt A. (Brandenburg- Kyritz)
Immobilie B - Finanzamt B (Berlin-Spandau)
Immobilie C - Finanzamt C (Berlin-Spandau) (ebensfalls)
Nun :
Das Finanzamt A von Bruder keine Grunderwerbssteuer für die volle Übernahme der Immobilien A und verweist auf § 7 Abs 1 GrEStG.
Finanzamt B hat sich bei Bruder zum Thema Grunderwerbssteuer Grundstück B (noch) nicht gemeldet, schickte aber schon Grundsteuerbescheid. (Bruder ist in diesem Bescheid als 100% Eigentümer vermerkt)
Finanzamt C hat sich bei Schwester zum Thema Grunderwerbssteuer Grundstück C gemeldet und will gem § 9 (1) 2 GrEStG und listet dort eine Formel unter Einbezug der Zusatzzahlung auf. Wonach sie für (in etwa) den vollen Grundstücks zugewinn (50% des Wertes von Grundstück C) Grunderwerbssteuer zahlen soll.
Welches Finanzamt hat Recht?
Muss man, auch wenn man schon 50 % Eigentümer des Grundstücks/Immmobilie ist, beim Ausausch noch Grunderwerbsteuern zahlen.?
Solle die Steuer vom Finanzamt C zahlen und sich über eine Ungenauigkeit beim Finanzamt A & B freuen?