Spekulationssteuer für Immobilien
Februar 3, 2012 | 50,00 EUR | beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller
Ich habe am 10.09.2008 eine Immobilie von einer Tante geerbt.Für diese Immobilie + Grundstück, Grundbesitzwert: Wert des bebauten Grundstücks 35.640 + Wert des Grund und Bodens 90.075. Erbschaftssteuer wurde gezahlt vom Grundbesitzwert 90.000.Das Haus wurde inzwischen umfangreich renoviert.Ich bin als Eigentümer selbst am 29.06.2010 in das EFH eingezogen.Jetzt will ich das Haus mit Gewinn veräußern.Meine Frage, wie kann ich es vermeiden,Spekulationssteuer zu zahlen? Welche Kosten kann ich bei einer Besteuerung absetzen?
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Bei der Beantwortung Ihrer Anfrage gehe ich davon aus, dass das EFH zu Ihrem Privatvermögen gehört.
Grundsätzlich muss der Veräusserungsgewinn dann als privates Veräusserungsgeschäft versteuert werden, wenn Sie das EFH innerhalb von 10 Jahren nach der Anschaffung veräussern.
Die Erbschaft, also der unentgeltliche Erwerb von Todes wegen am 10.09.2008, ist keine Anschaffung im Sinne des § 23EStG. Bei unentgeltlichem Erwerb ist dem Einzelrechtsnachfolger für Zwecke dieser Vorschrift die Anschaffung des Wirtschaftsguts in das Privatvermögen durch den Rechtsvorgänger zuzurechnen (§ 23 Abs.1 EStG).
Wenn also die Jahresfrist bei Ihrer Tante bereits am 10.09.2008 abgelaufen war, ist jede Veräusserung ab dem 11.09.2008 einkommensteuerfrei. Da ich davon ausgehe, dass Ihre Tante länger als 10 Jahre Alleineigentümerin des EFH war, wäre die schädliche 10-Jahresfrist am Todestag 10.09.2008 abgelaufen und Sie könnten das Haus auf jeden Fall in 2012 steuerfrei verkaufen.
Sollten meine Annahmen unzutrffend sein, dann nutzen Sie bitte die Nachfrage oder kontaktieren mich per E-Mail unter StillerStB@gmx.de.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom Betriebswirt
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