Fremdvermietung nach 9 Jahren wieder selbst genutzt
April 19, 2012 | 30,00 EUR | beantwortet von Michael Herrmann
Guten Tag, ich habe im Jahr 2003/2004 ein Mehrfamilienhaus gebaut. Das kleiner EG bewohne ich selber, das größere OG/DG habe ich fremd vermietet sowie einen Raum für ein Büro auch im EG. Die Schuldzinsen für das Baudarlehen, welches OG/Dg bedient konnte ich somit bis jetzt abschreiben und hatte somit einen Freibetrag auf meiner Steuerkarte eingetragen. Der Mieter wird in Kürze ausziehen und ich möchte selber in die größere Wohnung im OG/DG einziehen. Im Haus wird dann nur noch das 1-Raum-Büro fremdvermietet sein, alles andere nutze ich dann selber.
Wie wirkt sich die neue Situtation für mich steuerlich aus ? Kommt es zu irgendwelchen Nachzahlungen oder wird einfach mein Freibetrag auf "Null"gesetzt und Schuldzinen lassen sich nicht mehr abschreiben?
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Die Kosten für das Haus sind nur abzugsfähig, wenn die Aufwendungen im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung anfallen und mit diesen in einem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen.
Soweit das Haus nicht vermietet wird, sind die Kosten (Abschreibungen, Schuldzinsen, laufende Kosten) nicht bzw. nicht mehr steuerlich abzugsfähig. Eine Ausnahme bilden 20% der Lohnkosten für Handwerkerleistungen, die als Direktabzug von der Einkommensteuer abgezogen werden können. Im Gegenzug sind natürlich auch keine Mieteinenhamen mehr zu versteuern.
Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Michael Herrmann
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Steuerberater
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