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Frag einen Steuerberater zum Thema Immobilienbesteuerung

Anlage V + V bei nicht erfolgter Übergabe

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen eines Immobilienerwerbs hat sich die Übergabe des vermieteten Objektes über den Jahreswechsel hinaus verzögert.
(Notarvertrag in 09.2011, die Übergabe war in 03.2012)

Wie gehe ich nun mit dem Kalenderjahr 2011 um? Ist eine Anlage V+V erforderlich oder können die angefallenen Kosten (Notar, Gerichtskosten, Finanzierungskosten usw.) im Rahmen der Steuererklärung 2012 abgesetzt werden?

Für Ihre Beantwortung vielen Dank!

Freundliche Grüße
M. Scholz

Wirtschaftsprüfer André Hintz

Sehr geehrter Fragenstelller,

Ihre Frage möchte ich gerne im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes zusammen mit den Regeln des Online Portals beantworten. Meine Antwort bezieht sich auf den von Ihnen dargestellten Sachverhalt.

Fraglich im Zusammenhang mit der Vermietung ist, wann Sie die Ausgaben getätigt haben.

Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind die Werbungskosten den Einnahmen gegenüberzustellen. Hier gilt ausschließlich das Zu- und Abflussprinzip mit Ausnahme der Abschreibung auf die Immobilie.

D.h. wenn Sie bereits Ausgaben in 2011 getätigt haben und nachweislich die Absicht haben die Immobilie zu vermieten, dürfen und müssen Sie die Verluste bereits in der Steuererklärung in der Anlage V + V gelten machen.

Zu beachten ist jedoch, dass einige Kosten (z.B. Notar) Anschaffungsnebenkosten sind und somit der Bemessungsgrundlage der Abschreibungen zuzurechnen sind. D.h. Sie können diese Kosten nicht sofort abziehen.

Da Sie in 2011 keine Einnahmen erzielen, wird das Finanzamt überlicherweise nachfragen und / oder den Steuerbescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung stellen. Sie können, um den Sachverhalt besser darzustellen, der Steuererklärung jedoch direkt ein Schreiben beilegen, dass Sie ab 2012 beabsichtigen die Immobilie zu vermieten und eine Gewinnprognose für die Zukunft abgeben.

Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich gewesen zu sein und verbleibe

mit freundlichen Grüßen


André Hintz
Steuerberater

Steuerberatung@andrehintz.de

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