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Frag einen Steuerberater zum Thema Immobilienbesteuerung

3 Objekt Grenze Auslegung

Guten Tag,

ich hätte eine besondere Frage zur drei Objekt Grenze.
Es handelt sich um folgenden Sachverhalt:

1. 2019 wurde eine Garage von mir verkauft in Höhe von 14000 Euro, die ich 2014 für 13400 gekauft habe.
Der Verkaufsgrund war, dass der Ärger mit der Hausverwaltung zu hoch wurde, dass der Gewinn versteuert werden muss ist bekannt, da das Objekt nicht zehn Jahre gehalten wurde.
2. Ich besitze eine halbe Eigentumswohnung zu 50 Prozent. Das Objekt ist nun 10 Jahre in meinen Besitz. Da ich nun von meinem Lebensgefährten getrennt bin, möchte ich Ihm meinen Anteil verkaufen.
3. 2020 soll ein Apartment verkauft werden, dass ich seit 13 Jahren besitze und vermiete. Leider musste ich nach Vandalismus des Mieters die Wohnung renovieren, also das Bad sowie die Küche. Gilt eine Teilrenovierung als Sanierung?
4. 2021 im Oktober möchte ich ein weiteres Apartment verkaufen. Dieses wäre dann ebenfalls 10 Jahre in meinem Besitz.
5. 2023 im August sollte ein weiteres Apartment verkauft werden, dass ich dann auch 10 Jahre besitze.

Und nun zu meiner Frage:

Ich arbeite beruflich im sozialen Bereich in Vollzeit und wohne zur Miete. Nach meiner Trennung bin ich nun auf der Suche nach einer Eigentumswohnung von circa 60 qm.
Um diese kaufen zu können in München muss ich Immobilien verkaufen, da ich kein Kapital besitze.

Nun habe ich mich natürlich in die 3 Objekt Grenze bereits eingelesen und weiss dass dies unterschiedlich diskutiert wird.
Manche schreiben, dass wenn das Objekt 10 Jahre gehalten wurde und man selbst nicht in der Immobilienbranche tätig ist sei es egal, wieviele Wohnungen man verkauft.

Wo anders liest, man dass dies strittig ist.
Nun denn..
Die garage wurde verkauft, dass es zuviel Ärger mit der Verwaltung gab.
Dass ich nach einer Trennung, meine Hälfte verkaufe wird wohl in der Literatur ünterschiedlich diskutiert -manche sehen hierin eine Ausnahme usw.

Wenn der Verkauf des Objektes aus der Trennung eine Ausnahme darstellen würde, dann würde ich mit 1 und 3 und 4 innerhalb der drei Objekte in fünf Jahren bleiben?

Könnte ich dann 1 , 2 und 3 und 4 als Privatperson verkaufen?
Wäre es dann noch möglich 2023 im Herbst Objekt nur 5 zu veräußern.

Wie gesagt es handelt sich hier um Apartments die ich veräußere um eine eigene Wohnung zu beziehen.
Jedoch möchte ich einen gewerblichen Handel vermeiden.

Um eine Empfehlung wäre ich sehr erfreut - vor allem auch in Bezug auf das Trennungsobjekt, wir waren nicht verheiratet.

Besten Dank

Steuerberater Knut Christiansen

Guten Tag,

wichtig für die Beuteilung, ob die 3-Objekt-Grenze überschritten wird/wurde, ist insbesondere, ob es sich bei dem jeweils verkauften Objekt überhaupt um ein Objekt (Zählobjekt) im Sinne dieser Grenze handelt.

Aufschluss darüber soll die Verwaltungsanweisung des Bundesfinanzministeriums geben. In diesem ist z.B. geregelt, dass Objekte, die langristig vermietet waren (mind. 10 Jahre) nicht als Zählobjekt gelten. Ebenso verhält es sich mit Objekten, die mind. 5 Jahre zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden. Da bis auf Objekt 1 (Garage) alle anderen Objekte diese Voraussetzungen erfüllen und Sie zudem nicht branchenkundig sind (Makler, Bauträger, o.ä.) sehe ich es daher so, dass bei Ihnen durch den Verkauf kein gewerblicher Grundstückshandel gegeben ist. Das BMF-Schreiben finden Sie unter nachfolgenden Link. Relativ gut ist das Schaubild am Ende des Schreibens:

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/129733/

Gleichwohl würde ich empfehlen beim Finanzamt eine verbindliche Auskunft einzuholen, damit dieses Ihnen hier eine rechtsverbindliche Auskunft erteilt (https://www.finanztip.de/verbindliche-auskunft-finanzamt/).

Ich hoffe Ihnen geholfen zu haben, sonst melden Sie sich gerne noch einmal.

Viele Grüße und noch einen schönen Sonntag!

Knut Christiansen
Steuerberater

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