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Frag einen Steuerberater zum Thema Gewerbesteuer

gewerbeertrag - Kürzungen

wird bei der Ermittlung des Gewerbeertrages beim Posten:Kürzungen (Einheitswert) auch die Miete für gepachtete Grundstücke berücksichtigt?

Michael Herrmann

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Der Gewerbeertrag ist gemäß § 9 Nr. 1 GewStG um 1,2 % der Summe der Einheitswerte für betrieblichen Grundbesitz zu kürzen. Der Einheitswert wird nach Erwerb im Einheitswertbescheid festgesetzt. Für gewerbesteuerliche Zwecke ist der Einheitswert mit 140% anzusetzen (§ 121a BewG). Für die neuen Bundesländer gelten je nach Grundstücksart andere Sätze.

Gepachtete Grundstücke sind bei der Kürzung des Gewerbeertrages nicht zu berücksichtigen. Hintergrund der Vorschrift ist es, neben der Grundsteuerbelastung der betreffenden Grundstücke, keine weitere Steuerbelastung durch die Gewerbesteuer entstehen zu lassen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Michael Herrmann
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Steuerberater

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