Als Kleinunternehmer Umsatzsteuer ausgewiesen
Januar 24, 2012 | 20,00 EUR | beantwortet von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller
Hallo,
ich bin DJ und seit ungefähr 8 Monaten Kleinunternehmer. Ich hab schon selber Rechnungen geschrieben, jedoch habe ich auf etwa 20 Stück die Umsatzsteuer dem Veranstalter in Rechnung gestellt.
Wie ich jetzt aber gelesen habe, darf ich das gar nicht. Was soll ich demnach tun?
bis dann
Lukas G.
Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Grundsätzlich dürfen Sie als Kleinunternehmer ( 17.500 Euro-Umsatzgrenze im Gründungsjahr ) keine Umsatzsteuer ausweisen. Da Sie dies aber getan haben, schulden Sie die Umsatzsteuer dem Finanzamt und müssen diese an das Finanzamt monatlich ( da Sie Existenzgründer sind ) im ersten Jahr abführen.
Kleinunternehmer haben jedoch die Möglichkeit, auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung zu verzichten und zur Regelbesteuerung optieren. An diese Option sind Sie allerdings 5 Jahre lang gebunden. Der Vorteil dieser Regelung ist, dass Sie einen Vorsteuerabzug haben, d.h. die von Ihnen ausgewiesene Umsatzsteuer wird um die von Ihnen bezahlte Vorsteuer gemindert.
Wenn Sie die Umsatzgrenze von 17.500 Euro erreichen, können Sie trotzdem als Kleinunternehmer behandelt werden. Sie müssen dann die in den 20 Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer, die Sie nach § 14 Abs.3 UStG schulden, ohne Vorsteuerabzug an das Finanzamt abführen und dürfen in Zukunft keine Umsatzsteuer mehr ausweisen.
Sie sollten sich hier detailliert steuerlich beraten lassen. Nur nach Einsicht in Ihre Unterlagen kann letztendlich eine rechtssichere Auskunft gegeben werden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
Steuerberater/Diplom Betriebswirt
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