Firmenwagen 1 % auch auf Gewerbesteuer
September 7, 2012 | 25,00 EUR | beantwortet von Michael Herrmann
Hallo,
ich bin Einzelunternehmer und habe einen Firmenwagen, für welchen ich mit der 1 % Regelung der Geldwertenvorteil versteuere.
Mein Steuerberater nimmt die 1 % gleich mit in die BWA wie folgt:
Rohertrag
Sonstige Aufwendungen
Verwendeung von gegenständen
außerhalb des UN 19 % (KFZ-Nutzung)[Hier ist 1%]
Verwendung von Gegenständen außerh. d. Untern.
(KFZ-Nutz.) o. UST. [Hier der Fahrtweg]
Betrieblicher Rohertrag
Auf Nachfrage, hat er mir erklärt, dass er den Wagen mit in die Gewerbesteuerberechnung einfliessen lässt.
Ist das korrekt?
Da meine Stadt einen Hebesatz von 475 % aufruft, macht das doch einen erheblichen Unterschied.
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Die 1%-Regelung ist Grundlage der steuerlichen Gewinnermittlung der Ertragsteuern. Hierzu zählen die Einkommen- und die Gewerbesteuer. Auch wenn der Gewinn für gewerbesteuerliche Zwecke noch modifiziert wird, gehört der Ertrag aus der 1%-Regelung voll zum gewerbesteuerlichen Gewinn.
Ihre Steuerbelastung nimmt jedoch nicht um die Gewerbesteuer auf die private Kfz-Nutzung zu. Die Gesamtbelastung ist geringer, da die zu zahlende Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet wird, um eine Doppelbelastung weitgehend zuvermeiden. Nach einer groben Schätzung kann die Gewerbesteuerbelastung durch die Anrechnung um bis zu 80% sinken. Voraussetzung hierfür ist jedoch ein hoher Einkommensteuersatz, der vom Einkommen abhängt.
Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben im Rahmen Ihres Einsatzes und dieser Erstberatung einen ausreichenden Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Michael Herrmann
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Steuerberater
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