Gewerbesteuer in Zusammenspiel mit Einkommenssteuer
Januar 30, 2014 | 30,00 EUR | beantwortet von StB Patrick Färber
Frage zu Gewerbesteuer in Kombination mit Einkommenssteuer (§35 EStG):
Wenn ich Gewerbegewinn habe und somit Gewerbesteuer zahlen muss für das betreffende Jahr (Hebesatz 330) und auch eigentlich Einkommenssteuer zahlen MÜSSTE, aber durch den Verlust der Firma meiner Frau ich somit KEINE Einkommenssteuer für das betreffende Jahr zahlen muss, gibt es dann irgendeine Chance den Betrag der bezahlten Gewerbesteuer (oder teilweise) vom Finanzamt (oder anderswo) zurückzubekommen?
Wäre eigentlich richtig und fair wenn ja!?
Eventuell habe ich dann noch Folgefragen...
danke
Albert Hunklinger
Sehr geehrter Fragesteller,
auf Basis Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes kann ich mitteilen:
In Ihrem Fall gibt es keine Möglichkeit, die bezahlte GewSt anzurechnen oder erstatten zu lassen.
§ 35 EStG soll eine Doppelbelastung von GewSt und ESt abmildern. Bis zu einem Hebesatz von ca. 400% wird die GewSt durch Anrechnung auf die ESt neutralisiert.
Wen Sie aber in Ihrer Konstellation -vermutlich durch Zusammenveranlagung- auf ESt-Ebene durch Verlustverrechnung gar keine ESt zahlen, so kann auch nichts angerechnet oder erstattet werden. Die Anrechnung nach § 35 ESTG geht ins Leere.
Ich bedauere, keine günstigere ANtwort geben zu können.
Mit freundlichen Grüßen
StB Patrick Färber
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