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Frag einen Steuerberater zum Thema Gewerbesteuer

Verjährung ??

Verjährung Gewerbesteuer ??
Aufgrund einer für mich negativen Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts in 2003, wurde meine „freiberufliche Tätigkeit“ für meinen früheren Arbeitgeber in der IT-Branche, als Gewerbe bewertet, was zu einen Gewerbesteuerforderung für die Jahre 1995-2000 in Höhe von ca. EU 26.000,-- führte. Da ich nicht in der Lage war, den Betrag in einer Summe zu zahlen, habe ich in mit der Stadt Buchholz i.d. Nordheide eine Stundungsvereinbarung ausgehandelt. Da es mir in den vergangenen Jahren wirtschaftlich schlecht ging, konnte ich teilweise nur geringfügige Beträge leisten (monatl. EU 100,--) Inzwischen konnte die Forderung auf ca. 10.900,-- bis heute zurückgeführt werden, wobei ich nicht einschätzen kann, welche Aussetzungs-/Stundungs-Zinsen berechnet werden/wurden. Ich möchte die Stadt, unter dem Motto „keine schlafenden Hunde wecken“ auch nicht kontaktieren.

Das letzte offizielle Schreiben der Stadt datiert vom 31.01.2006, wobei für meine finanzielle Lage Verständnis gezeigt wurde ( erhebliche Verluste aus Ost-Immobilien, Zwangsverkauf auf Drängen der Commerzbank...) und einer Teilzahlung von monatl. EU 100,- zugestimmt wurde.
An diese Vereinbarung habe ich mich bisher mehr oder weniger halten können...Einen jährlichen Kontoauszug o.ä. habe ich nie erhalten, auch keine Aufforderung zu Zahlung der restlichen offenen Beträge.

Ich gehe davon aus, dass durch die lfd . Zahlungen die Verjährung unterbrochen ist, obwohl seit 2005 keine offizielle Mahnung der Stadt bei mir vorliegt. Nun möchte ich das Problem irgendwie aus der Welt schaffen und „nicht ins Grab mitnehmen“ oder meine Erben belasten, ich bin inzwischen 77 Jahre alt. Was raten Sie mir ??? Soll ich weiterhin zahlen oder abwarten was passiert ??
PS.: ich bin aber derzeit nicht finanziell in der Lage, die Restsumme zu begleichen.

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