Nebenberufliche gewerbliche Ausgaben steuerlich geltend machen ohne Einnahmen - Liebhaberei
Juni 27, 2021 | 40,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit meiner nebenberuflichen Tätigkeit erziele ich noch keine Einnahmen. Ich hatte aber zu Beginn hohe Ausgaben, die dem Finanzamt vorliegen. In 2020 hatte ich Ausgaben (Werbungskosten usw.) in Höhe von 600 Euro. Muss ich diese Ausgaben zwingend in der Steuererklärung angeben? Oder kann ich in meiner jährlichen schriftlichen Stellungnahme darauf hinweisen, dass ich die Ausgaben nicht geltend mache wegen fehlender Einnahmen? Ich musste bereits beweisen, dass meine Tätigkeit keine Liebhaberei ist und das Finanzamt verzichtete noch auf eine Rückzahlung. Ich möchte auf keinen Fall die Ausgaben offiziell erhöhen.
Meine Marketingaktionen wirken sich erst in diesem Jahr positiv aus und ich erziele jetzt Einnahmen, was dem Finanzamt noch nicht bekannt ist.
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage.
Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Zu Ihrer Frage möchte ich Ihnen gerne folgende Auskunft erteilen.
Grundsätzlich ist ja schon zulässig, dass Anfangsverluste steuerlich geltend gemacht werden können. Allerdings muss sich insgesamt ein Totalgewinn ergeben, der im Zweifel glaubhaft zu machen ist (Überschussprognose über mehrere Jahre - in der Regel meist 30!). Sie könnten die Kosten also ggfs. geltend machen und dann das Finanzamt auf die Einnahmen im Jahr 2021 verweisen. Sollten Sie der Meinung sein, dass die Verluste aus 2020 eher zu unnötigen Rückfragen führen, so machen Sie diese bitte gar nicht erst geltend. Auch nicht so, dass Sie diese erst angeben und auf eine steuerliche Berücksichtigung verzichten.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls?