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Frag einen Steuerberater zum Thema Gewerbesteuer

Gewerbesteuerpflicht bei Mieteinnahmen einer Wohn-GmbH

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten Sie uns die Frage zu unserem nachfolgenden Sachverhalt zu beantworten.

Unser Ausgangspunkt ist eine Immobilien GmbH.

Die GmbH hat ein Grundstück erworben, welches nächstes Jahr von einer dritten (fremde) Firma mit einem Mehrfamilienhaus bebaut wird und die Wohnungen werden USt-frei vermietet (an private Mieter nicht an Firmen).
Zurzeit bekommt die GmbH Mieteinnahmen von 6 bestehenden Garagen auf dem o.g. Grund-stück, ca. 4.800,00EUR/Jahr.

Ziel ist es nach der Fertigstellung des Objektes ca. Ende 2022 die einzelnen Wohnungen zu
vermieten, jedoch nicht zu verkaufen. Dem Gewerbeamt wurde dies bereits mitgeteilt, so dass eine
Gewerbeanmeldung für die GmbH nicht erfolgen musste.

Unsere Frage ist nun:

1.) Ist die GmbH Gewerbesteuer pflichtig? Falls ja, muss die GmbH eine Gewerbesteuererklärung abgeben? Wenn dies der Fall ist, was genau muss in der Steuererklärung angeben werden? (Antwort bitte möglichst mit § Angaben)


2.) Wenn nein, muss ein Antrag auf Nichtabgabe der Gewerbesteuererklärung wegen reiner
Immobilienverwaltung gestellt werden? (Antwort bitte möglichst mit § Angaben)


Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Petro


Steuerberater Knut Christiansen

Guten Tag,

eine GmbH ist kraft Rechtsform ein Gewerbebetrieb (§ 2 Abs. 2 GewStG). Damit ist sie auch verpflichtet eine Gewerbesteuererklärung abzugeben. Soweit die GmbH jedoch ausschließlich eigenen Grundbesitz verwaltet, kann der Gewerbeertrag nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG gekürzt werden. Somit würde dann keine Gewerbesteuer anfallen (erweiterte Gewerbesteuerkürzung). Es wäre dann der entsprechende Ertrag (= Gewinn aus der Vermietung) in Zeile 70 der Gewerbesteuererklärung einzutragen.

Ein Antrag auf Nichtabgabe der Gewerbesteuererklärung kann nicht gestellt werden, weil das Finanzamt ja immer prüfen können muss, ob die Voraussetzungen für die erweiterte Gewerbesteuerkürzung vorliegen und gewährt werden können.

Ich hoffe das beantwortet Ihre Fragen. Melden Sie sich gerne, wenn sich Rückfragen ergeben.

Viele Grüße!

Knut Christiansen
Steuerberater

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