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Frag einen Steuerberater zum Thema Gewerbesteuer

Vorzahlung bei Finanzamt

Guten Morgen
Ich arbeite zurzeit als Maschinenbauingenieur bei einer Firma. Und habe eine Gewerbe gemeldet (Kleinunternehmen)
Güterverker zul. 3,5 tonnen
Ich bin Partner von Movinga und arbeite nicht jeden Monat damit. Falls ich einen Auftrag bekomme, dann führe es durch.Seit meiner Gewerbe Anmeldung habe nur 2 Aufträge gemacht. Einmal in Höhe 350 euro und einmal 850 euro.
Jetzt verlangt Finanzamt vom mir 58000 euro Vorzahlung.Was kann ich nun tun? Ich habe keine Mitarbeiter, wenn Auftrag kommt, dann bestelle ich Studenten mit Hilfe von Studenten Vermittlung, damit wir den Auftrag durchführen.Eigener Transporter habe ich auch nicht.Und ist nicht immer sicher dass ich jeden Monat Auftrag kriege.
Wie kann ich Finanzamt es erklären?Besteht die Möglichkeit dass ich es immer Ende des Jahres Umsatzsteuererklärung durchführe?

StB Steffen Becker

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich beantworte diese im Rahmen einer Erstberatung aufgrund Ihrer gemachten Angaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Ich nehme an, es handelt sich um einen Schätzungsbescheid für eine Umsatzsteuervoranmeldung. Allerdings schreiben Sie, dass Sie Kleinunternehmer sind, was nicht zusammen passt.

Legen Sie Einspruch gegen den besagten Bescheid beim Finanzamt ein und erklären Sie dem Finanzamt die Sachlage. Weisen Sie Ihre Einnahmen aus der Nebentätigkeit durch Belege nach.


Um jedoch eine konkrete Empfehlung geben zu können, benötige ich das besagte Schreiben vom Finanzamt. Wenn Sie mir dieses zumailen, kann ich, wenn Sie möchten, gegen Honorar weiter für Sie tätig werden.


Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Mit freundlichem Gruß
Steffen Becker
Steuerberater
stb-becker@arcor.de

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Experte für Gewerbesteuer

StB Steffen Becker

StB Steffen Becker

Dillenburg

Kanzleiinformation:

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Steuerberater,
Hainstraße 39,
35684 Dillenburg-Frohnhausen,

Tel.: 02771/814268,
Fax: 02771/814271,
E-Mail: stb-becker@arcor.de.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE254007158.

Die gesetzliche Berufsbezeichnung „Steuerberater“ wurde in der Bundesrepublik Deutschland
im Bundesland Hessen verliehen.

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Steuerberaterkammer Hessen, Bleichstraße 1, 60313 Frankfurt am Main, www.stbk-hessen.de.

Berufsrechtliche Regelungen für Steuerberater sind:
Steuerberatungsgesetz (StBerG),
Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (DVStB),
Berufsordnung der Steuerberater (BOStB),
Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).
Die berufsrechtlichen Regelungen können bei der Steuerberaterkammer Hessen eingesehen werden.

Berufshaftpflichtversicherung:
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HDI Platz 1
30659 Hannover
Der räumliche Geltungsbereich der Versicherung erstreckt sich auf die Bundesrepublik Deutschland sowie auf das Ausland nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

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