Operative GmbH in vvGmbH wandelbar?
September 1, 2020 | 30,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Für zukünftige Immobilien Geschäfte (Ankauf - Aufwertung - Verkauf) möchte ich eine GmbH gründen, da ich private Immobilien nicht gewerbliche infizieren möchte, um nach 10 Jahren steuerfrei verkaufen zu können. Zudem ist die Besteuerung mit knapp 30% Max. deutlich attraktiver.
Meine Frage:
Wenn ich nun einige Immobilien vertrieben habe, die Gesellschaft mit Cash gefüllt ist und dann auf das Halten von Immobilien umschwenken möchte und somit eine vermögensverwaltende GmbH benötige; kann ich dies mit der einfachen Veränderung des Unternmehensgegenstands („Vermietung von Immobilien“j der operativen GmbH erreichen oder ist sie für immer gewerblich infiziert?
Alternativ käme dann ja nur ein Holding (Mutter) Konstrukt mit zwei GmbHs (Operativ und VV) in Frage, oder?
Besten Dank.
Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Ihre Frage möchte ich im Rahmen einer Erstberatung beantworten. Bitte beachten Sie, dass dieses Forum eine persönliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern nur als erste steuerliche Einschätzung dient.
Grundsätzlich unterliegt die GmbH der Körperschaftseuer und ist kraft Rechtsform ein Gewerbebetrieb, damit also gewerbesteuerpflichtig. Wenn Sie mit Immobilien handeln fällt also auch Gewerbesteuer an. Wenn Sie jedoch irgendwann nur noch eigene Immobilien halten (verwalten) brauchen Sie keine neue GmbH gründen. Sie können auch bei Gründung schon den Zweck bestimmen, so dass neben dem Handel mit Immobilien auch die eigene Verwaltung von Immobilien Gesellschaftszweck ist. Wenn Sie dann nur noch eigene Imobilien verwalten, können Sie von der erweiterten Gewerbesteuerkürzung für Immobilien profitieren. Die (alleinigen) Erträge aus der Vermietung werden dann aus der Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer herausgerechnet, so dass dann keine Gewerbesteuer mehr entsteht. Die GmbH wird ab dann also nur noch mit Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag belastet. Die GmbH darf dann aber keinerlei gewerbliche Aktivitäten mehr entfalten.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne eine kostenfreie Rückfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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