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Frag einen Steuerberater zum Thema Gewerbesteuer

Welche Freibeträge gelten bei der Gewerbesteuer?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich heiße Irmgard Weise und bin Inhaberin eines kleinen Handwerksbetriebs. In den letzten Jahren konnte ich mein Unternehmen erfolgreich aufbauen und erziele mittlerweile einen soliden Gewinn. Nun stehe ich vor der Herausforderung, mich mit dem Thema Gewerbesteuer auseinanderzusetzen.

Ich habe gehört, dass es Freibeträge bei der Gewerbesteuer gibt, die mir als Unternehmerin zugutekommen können. Allerdings bin ich mir unsicher, welche Freibeträge konkret gelten und wie ich diese in Anspruch nehmen kann. Ich möchte vermeiden, unnötig hohe Steuern zahlen zu müssen und mein Unternehmen wirtschaftlich effizient führen.

Meine Sorgen liegen darin, dass ich möglicherweise nicht über alle relevanten Informationen verfüge und somit Steuervorteile verpasse. Es ist mir wichtig, mein Unternehmen optimal zu steuern und finanziell bestmöglich aufzustellen. Daher bitte ich um Ihre Unterstützung, um Klarheit bezüglich der geltenden Freibeträge bei der Gewerbesteuer zu erhalten.

Können Sie mir bitte detailliert erläutern, welche Freibeträge bei der Gewerbesteuer gelten und unter welchen Voraussetzungen ich diese in Anspruch nehmen kann? Gibt es spezielle Regelungen, die ich als Handwerksbetrieb beachten muss? Welche möglichen Lösungsansätze sehen Sie, um meine Steuerlast zu optimieren und von den Freibeträgen zu profitieren?

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre kompetente Beratung und freue mich auf Ihre Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen,
Irmgard Weise

Eva Heuser

Sehr geehrte Frau Weise,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Freibeträge bei der Gewerbesteuer für Ihren Handwerksbetrieb. Es freut mich, dass Sie sich aktiv mit dem Thema auseinandersetzen, um Ihre Steuerlast zu optimieren und Ihr Unternehmen wirtschaftlich effizient zu führen.

Grundsätzlich gibt es bei der Gewerbesteuer einen Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro pro Jahr. Dieser Freibetrag gilt für natürliche Personen, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen, und für Personengesellschaften. Bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH) gibt es keinen Freibetrag, da diese in vollem Umfang gewerbesteuerpflichtig sind.

Um den Freibetrag in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählt unter anderem, dass Ihr Unternehmen als Gewerbebetrieb im Sinne des Gewerbesteuergesetzes eingestuft wird. Auch darf Ihr Gewinn nicht über der Freigrenze von 245.000 Euro liegen, denn ab diesem Betrag wird der Freibetrag gestaffelt gekürzt und bei einem Gewinn über 325.000 Euro entfällt der Freibetrag komplett.

Als Handwerksbetrieb sollten Sie zudem beachten, dass es spezielle Regelungen gibt, die für Sie relevant sein könnten. So gibt es beispielsweise die Möglichkeit, bestimmte Investitionen steuermindernd geltend zu machen oder von der Handwerkerregelung Gebrauch zu machen, um einen zusätzlichen Freibetrag zu erhalten.

Um Ihre Steuerlast zu optimieren und von den Freibeträgen zu profitieren, empfehle ich Ihnen, eine genaue Aufstellung Ihrer Einnahmen und Ausgaben zu erstellen und mögliche Steuerersparnisse zu identifizieren. Zudem könnte es sinnvoll sein, mit einem Steuerberater zusammenzuarbeiten, um speziell auf Ihren Handwerksbetrieb zugeschnittene Steuerstrategien zu entwickeln.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Eva Heuser

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Eva Heuser