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Frag einen Steuerberater zum Thema Gewerbesteuer

Kosten für bereits abgeschriebenes KFZ

Kann ich Kosten für ein bereits abgeschriebenes KFZ welches weiter betrieblich genutzt wird, in der Gewerbesteuererklärung ansetzen?
Beispielsweise die Abschreibung endete 2010 und in 2011 wurde der restliche Kredit abegelöst. Ist dies ansetzbar als KFZ Kosten in 2011?

Dr. Yanqiong Bolik

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.

Soweit das KfZ weiter im Betriebsvermögen bleibt und betrieblich genutzt wird, auch wenn die Anschaffungskosten bereits abgeschrieben sind, sind die durch Unterhaltung dieses KfZs entstandenen Kosten als Betriebsausgaben absetzbar. Dazu gehören die Kosten bei der Kreditablösung (also ohne Restschuldbetrag). Bitte beachten Sie, dass das KfZ im Anlagenvermögen weiter aufgeführt werden soll.

Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte.

Besteht noch Unklarheit, verwenden Sie bitte gern die Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin
Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart
Tel: +49 (0)711 / 2132 1815
Email: info@zdbz.de
www.steuerberatung.zdbz.de

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Dr. Yanqiong Bolik

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