Gewerbesteuerveranlagung rückwirkend
Mai 21, 2013 | 25,00 EUR | beantwortet von Steuerberater Thomas Textoris
Wir haben jetzt in 2013 einen Gewerbesteuerbescheid mit Veranlagung 2011, Voauszahlung 2012, jeweils in einer Summe und Vorauszahlung Quartalsbeitrag 2013, bekommen. Das Jahr 2011 ist bereits abgeschlossen. Das Jahr 2012 ist noch offen für Buchhaltung. Muss nun rückwirkend in 2011 und 2012 gebucht werden, Rückstellung? Wenn ja, wie? Bitte Angabe der Konten SKR 03, mit Bucungssatz. Wir bilanzieren. Danke, M.Förster
Sehr geehrter Fragesteller,
Im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes unter Beachtung der Regelungen dieses Forums möchte ich Ihre Frage beantworten.
Im Rahmen der Bilanz zum 31.12.2011 sollte eine GewSt-Rückstellung gebildet worden sein. Die Nachzahlung 2011 ist gegen das Konto GewSt-Rückstellung zu Buchen.
Buchungssatz: 0957/Bank
Verbleibende Differenzen auf dem Konto 0957 sind über Konto 2281/2283 aufzulösen.
Die nachträgliche Vorauszahlung ist auf Konto 2281 zu Buchen.
Die laufende Vorauszahlung 2013 ist auf Konto 4320 zu Buchen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Textoris
Steuerberater
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