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Frag einen Steuerberater zum Thema Gewerbesteuer

Gewerbesteuerveranlagung rückwirkend

Wir haben jetzt in 2013 einen Gewerbesteuerbescheid mit Veranlagung 2011, Voauszahlung 2012, jeweils in einer Summe und Vorauszahlung Quartalsbeitrag 2013, bekommen. Das Jahr 2011 ist bereits abgeschlossen. Das Jahr 2012 ist noch offen für Buchhaltung. Muss nun rückwirkend in 2011 und 2012 gebucht werden, Rückstellung? Wenn ja, wie? Bitte Angabe der Konten SKR 03, mit Bucungssatz. Wir bilanzieren. Danke, M.Förster

Steuerberater Thomas Textoris

Sehr geehrter Fragesteller,

Im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes unter Beachtung der Regelungen dieses Forums möchte ich Ihre Frage beantworten.

Im Rahmen der Bilanz zum 31.12.2011 sollte eine GewSt-Rückstellung gebildet worden sein. Die Nachzahlung 2011 ist gegen das Konto GewSt-Rückstellung zu Buchen.

Buchungssatz: 0957/Bank

Verbleibende Differenzen auf dem Konto 0957 sind über Konto 2281/2283 aufzulösen.

Die nachträgliche Vorauszahlung ist auf Konto 2281 zu Buchen.

Die laufende Vorauszahlung 2013 ist auf Konto 4320 zu Buchen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Textoris
Steuerberater

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Experte für Gewerbesteuer

Steuerberater Thomas Textoris

Steuerberater Thomas Textoris

Kerpen, Rheinl

Steuerberater im Anstellungsverhältnis gem.§ 58 StberG bei Steuerberater Jürgen Textoris, Innungstraße 5, 50354 Hürth. Bestellung zum Steuerberater am 25.03.2013. Ausbildung zum Steuerfachangestellten (2001-2004), Steuerfachwirt (2009).

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