Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Existenzgründung

Rechtsform und Steuerarten

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir (2 Personen) möchten uns mit der Vermietung von Modelwohnungen selbständig machen. Ziel ist es (gewerblich nutzbare) Wohnungen/EFH zu mieten und diese dann weiterzuvermieten.

1. Frage: Welche Rechtsform wäre zu wählen.

Da wir zu zweit sind, muss ja eine GbR oder oHG gegründet werden (GmbH kommt wegen der Einlage nicht in Betracht).

- Sind beide Rechtsformen gewerbesteuerpflichtig?
- Gibt es Umsatz-/Gewinngrenzen, ab welchen eine GbR zu einer oHG wird (u.U. Grenzen Klein-/Handelsgewerbe??)
- Ist die Gründung einer oHG zwingend mit Notarkosten verbunden?

2. Frage: Welche Steuern kommen auf einen zu?

- ESt, klar!
- GewSt???
- USt?? Vermietung ist doch grds. USt frei und es kann zur Ust optiert werden?!?
- Vergnügungssteuer (Raum Düsseldorf/Rührgebiet)

3. Frage: Mit welchen Steuern müssen die Mieterinnen rechnen?

- GewSt, ESt
- USt ????
- Vergnügungssteuer?? (Kann es sein, dass diese vom Vermieter UND Mieter zu zahlen ist?)
- Sind mit dem sog. Düsseldorfer Verfahren sämtliche Steuern der Mieterinnen "abgegolten"?

4. Frage: Welche der o.g. Steuern ist im Voraus zu zahlen und wann?

5. Frage: Macht es einen Unterschied, ob man für das Vorhaben Wohnungen oder gewerblich nutzbare Einfamilienhäuser anmietet?

Im Voraus vielen Dank für Ihre Bemühungen!

MfG

Steuerbera Georg Stahn

Guten Tag,


sofern die beiden Gesellschafter mit Ihrem Privatvermögen haften müssen, wäre die GbR angebracht.
Vorteil : keine Notar- und Eintragungskosten beim Amtsgericht.
Es würde die mündliche Absprache genügen.
Ansonsten würde ich Ihnen die UG empfehlen.
Stammkapital würde zu Beginn der Gesellschaft festgelegt werden.
Dies bedeutet ggf. niedrige Notar- und Eintragungskosten.
An steuern käme die Körperschaft-, Gewerbe- und ggf., da Sie auch für einzelne, gewerbliche Vermietungen zur Mehrwertsteuer optieren können, die Umsatzsteuer.
Wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind (im Gegensatz zur Kleinunternehmerregeleung = Jahresumsatz bis € 17.500,00)
müssen Sie zu Beginn der Tätigkeit eine mtl. Umsatzsteuervoranmeldung abgeben.
Die viertelj. Vorauszahlungen zur Körperschaft- und Gewerbesteuer würden entsprechend dem Anmeldebogen für Kapitalgesellschaften, des entsprechendes Finanzamtes festgesetzt werden. Ggf. auch mit € 0,00.
Die Vergnügungssteuer zahlt der jeweilige Betreiber.

Ich hoffe, Ihre Fragen ausreichend beantwortet zu haben und stehe Ihnen jederzeit für weitere Auskünfte zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen

Georg Stahn

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Steuerbera Georg Stahn