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Frag einen Steuerberater zum Thema Existenzgründung

Kleinunternehmen neben der Ausbildung

Hallo

Ich plane ein Kleinunternehmen anzumelden neben meiner Ausbildung. Sollte sich auch wirklich im kleinen Rahmen halten geht um EDV & Internetdienstleistungen denke mal maximal 3000 - 4000 Euro Umsatz jährlich. Möchte mich hierbei aber auch nicht festlegen es geht mir halt darum in der Lage zu sein bei Bedarf eine Rechnung auszustellen. Dementsprechend läuft es vielleicht auch nur auf 1000 Euro jährlich hinaus das lässt sich derzeit schwierig sagen. Nun die eigentlichen Fragen.

1. Durch meine duale Ausbildung bekomme ich neben der Ausbildungsvergütung auch Kindergeld & BAB. Wenn ich jetzt ein Gewerbe anmelde werden diese Leistungen dann unverzüglich eingestellt also erfolgt automatisch eine Sperrung der Leistungen? Kindergeldanspruch besteht nur bis zu einer bestimmten Summe an Einnahmen, BAB soweit ich weis auch. Sollte ich jetzt also das Gewerbe anmelden und ich schreibe nur 2 Rechnungen von insgesamt 500 € in diesem Jahr mir werden die Leistungen aber verwehrt hab ich ja nix "verdient". Oder kann ich am Ende vom Jahr angeben ich habe xxx € Einnahmen erzielt und dies wird nochmal geprüft zu welchem Zeitraum wieviel Anspruch nun tatsächlich bestand?

2. 17.500 € ist ja die Grenze für Kleinunternehmer darunter fallen ja meine sämtliche Einnahmen also Ausbildungsvergütung etc. Lohn wird ja am Ende des Jahres sozusagen verrechnet da dieser ja schon versteuert ist. Inwiefern macht ein seperates Konto für mein Vorhaben Sinn bei diesen voraussichtlich minimalen Einnahmen? Durch den Lohn gehe ich mal davon aus das ich sämtliche Buchungen von diesem "Privat" Konto auch offenlegen muss? Ausserdem wie verhält sich das wenn ich dann mal Privat bei Ebay was für 50 Euro versteiger über das privat konto zählt das dann auh als Einnahme?

3. Ist es auch beim Kleinunternehmen möglich vorab angefallene Kosten als Ausgaben geltend zu machen? Diese wurden jetzt jedoch von meinem Privat Konto bezahlt deshalb auch die Frage ob ein extra Konto Sinn macht.

4. Gibt es für mich irgendwas "besonderes" bei der Gewerbeanmeldung zu beachten?

Vielen Dank & Gruß

Matthias Wander

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.

1. Die Leistungen (Kindergeld, BAB) werden bei einer Gewerbeanmeldung nicht unverzüglich eingestellt. Die Einkünfte aus Ihrem Gewerbe sind aber auf jeden Fall bei der Prüfung, ob Ihnen die Leistungen zustehen, zu berücksichtigen. Sofern am Jahresende festgestellt wird, dass Ihre Einkünfte zu hoch sind, müssen Sie die Leistungen zurückzahlen. Da dies erhebliche finanzielle Folgen haben kann, sollten Sie in jedem Fall vorher prüfen, wie hoch die gewerblichen Einkünfte sein dürfen und diese unterjährig im Auge behalten.

2. Die 17.500 € Kleinunternehmergrenze bezieht sich nur auf die gewerblichen Einnahmen. Die Ausbildungsvergütung wird dabei nicht berücksichtigt, da es keine gewerblichen Einnahmen sind.

Ein separates Konto wäre eine gute Möglichkeit das Gewerbe von der privaten Sphäre zu trennen. Bei dieser Größenordnung ist dies allerdings nicht erforderlich. Wenn Sie Gegenstände verkaufen, die sich in Ihrem Privatbesitz befinden, werden diese nicht versteuert.

3. Auch beim Kleinunternehmer können vorab angefallene Ausgaben berücksichtigt werden.

4. Das Gewerbe kann als "Nebengewerbe" angemeldet werden.

Ich hoffe, Ihnen hiermit einen ersten Überblick gegeben zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Wander
Steuerberater

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Experte für Existenzgründung

Matthias Wander