Frag-Einen

Frag einen Steuerberater zum Thema Existenzgründung

Gewerbeanmeldung ja/nein, steuerliche Möglichkeiten

Ich bin Autorin, Mutter, verheiratet derzeit ohne Festanstellung und ohne eigene Einkünfte und möchte nun meine eigenen Texte in Form von Audiodateien als kostenpflichtigen Download über eine Webseite mit e-shop Funktion anbieten.
Um in Ruhe arbeiten zu können habe ich mir letzte Woche eine kleine Zweitwohnung gemietet.
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Frage 1:
Muss ich hier sofort ein Gewerbe anmelden oder kann ich sofort starten und erst mal abwarten wie sich die ganze Sache entwickelt? Eine Gewerbeanmreldung als Autorin besteht derzeit nicht, da es nach Abzug der Kosten keine Einkünfte gibt. Bisher wurden Einnahmen/Ausgaben über die Einkommenssteuererklärung abgewickelt.

Frage 2: wenn eine sofortige Gewerbeanmeldung notwendig, wie ist anzulegen

Haupt- oder Nebenerwerb?

Frage 3: Wie ist die Gewerbeanmeldng zu formulieren?
Ich habe in der Vergangenheit bereits in anderen Bereichen auf Gewerbeschein gearbeitet und nach meiner Erfahrung ist die Formulierung gegenüber dem Finanzamt ein wichtiger Punkt der Gewerbeanmeldung.

Frage 4: Inwieweit ist meine Zweitwohnung, Fahrtkosten, Anschaffungren etc jetzt schon steuerlich absetzbar
oder ist dies erst im Zuge der Gewerbeanmeldung möglich?
Könnte evtl. auch eine rückwirkende Absetzbarkeit möglich sein?

Michael Herrmann

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

zu 1)bis 3) Als Schriftstellerin sind Sie gemäß § 18 Einkommensteuergesetz freiberuflich tätig, wenn Sie ausschließlich eigene Texte vertreiben. Daher ist mangels Gewerblichkeit der Tätigkeit keine Gewerbeanmeldung nötig. Da Sie bereits Einkünfte in diesem Bereich in der Steuererklärung angegeben haben, ist auch keine neuerliche Information des Finanzamtes nötig.
Die Anmietung eines Arbeitsraumes löst keine neue Tätigkeit im Sinne des Steuerrechts aus.

zu 4) Alle Aufwendungen, die in Zusammenhang mit der Autorentätigkeit anfallen sind zum Zeitpunkt der Verausgabung als Betriebsausgabe absetzbar. Eine Gewerbeanmeldung ist hierfür auch bei gewerblichen Tätigkeiten noch nicht erforderlich. Es ist maßgeblich, dass die Aufwendungen der Erzielung künftiger Einnahmen bestimmt sind. Folglich müssen derzeit noch keine Einnahmen erzielt worden sein, wenn die sog. Einkünfteerzielungsabsicht besteht.

Falls Sie schon im letzten Jahr Aufwendungen hatten, sind diese in der Einkommensteuererklärung für 2009 als Betriebsausgaben ansetzbar. Wenn eine entsprechender Verlust nicht mit übrigem Einkommen verrechnet werden kann, wird er als Verlustvortrag im Jahr 2010 oder später abgesetzt. So können ältere Ausgaben noch zu Steuerminderungen führen.

Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben einen ersten Überblick über den Sachverhalt gegeben zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Michael Herrmann
Dipl.-Finanzwirt (FH)
Steuerberater

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Die gesetzliche Berufsbezeichung

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Berufsordnung (BOStB)

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